Kfz-Versicherung kündigen bei Halterwechsel?

4 Antworten

Nein, natürlich nicht.

... und richtig gerechnet wurde schon und Dein Berater kann wirklich nicht helfen? Für mich kann da etwas nicht stimmen, denn die Lage ist doch Alltag für die.

Ist die Umschreibeorgie wirklich sinnvoll, denn es kostet doch auch. Der bisherige Versicherungsvertrag wäre danach ab 24.00 Uhr frei.

Viel Glück.

Ich hatte viel Ärger mit der Versicherung und auch mit dem für mich zuständigem Berater habe ich mich nicht gut verstanden. Der ausschlaggebende Grund für die Kündigung der Versicherung ist jedoch eine ordentliche Beitragserhöhung.

@1989loona1989

... und eine Umstellung auf den Tarif 2017 wurde sicherlich gerechnet und zudem berücksichtigt, daß es meist die Typklasse ist, und dafür kann doch eine Versicherung nichts, oder?

Hi loona,

war denn das Auto bisher als Zweitwagen auf die Mutter angemeldet und versichert???

Falls ja, dann solltest du dich erst mal schlau machen bei deinem neuen Versicherer, ob eine Übertragung der schadenfreien Jahre des Zweitwagens von der Mutter möglich ist. Dabei müßte die Mutter für immer auf diesen Zweitwagenrabatt verzichten!

Muss meine Mutter ihre dann kündigen oder passiert das automatisch bei halterwechsel?

Kündigen muß sie die Kfz-Versicherung nicht bei einem Fzg.-Halterwechsel, jedoch dem bisherigen Versicherer die Veräußerung unverzüglich mitteilen!

Gruß siola55

Wenn du das Fahrzeug auf dich anmelden willst brauchst eine sogenannte EVB Nummer von der Versicherung.
Diese Versicherung kannst du dir als neuer Halter selbst raussuchen.
Die Versicherung deiner Mutter erlischt dann mit der Ummeldung, (oder geht auf Halt). 

Deine Mutter muss nicht kündigen, aber es empfiehlt sich die bisherige Versicherung zu benachrichtigen. Evtl. will deine Mutter den Rabatt auf einem anderen Fahrzeug anwenden.


Ja, sie sollte kündigen und den Verkauf ihres Autos melden.

Kündigung ist bei einem Fzg-Halterwechsel nicht erforderlich.
Jedoch unbedingt die Veräußerung dem bisherigen Versicherer mitteilen wg. dem weiteren Vorgehen!