Fahrzeugnutzer wohnt woanders als Fahrzeughalter. Geht das?

7 Antworten

Da das Fahrzeug ja auf den HAlter und nicht auf den Nutzer zugelassen ist muss es nicht umgemeldet werden, sonst müssten ja alle Firmenwagen anders angemeldet werden. Wichtig ist nur das der Nutzer bei der Versicherung eingetragen ist (nicht namentlich, sondern das du eben das KFZ nicht als Alleinnutzer benutzt sondern auch noch andere Leute es nutzen) sonst besteht bei nem Unfall kein Schutz

Nee, muss man nicht. Ist quasi so, als hätte Dein Vater/Deine Mutter (weil sie es Dir geschenkt haben z.B.) das Auto auf sich angemeldet, zahlen die Versicherung und Du fährst halt damit rum. Bei einem evtl. Unfall, den Du verursacht hast, müsst ihr Euch halt untereinander einigen, wer die Kosten dafür übernimmt. Lasst ihr es über die Versicherung laufen, werden dementsprechend Deine Eltern hochgestuft.

Für die Versicherung ist das egal.

Der Halter sollte allerdings, wenn die Polizei danach fragt, wissen, wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist und wo die Person ggf. zu erreichen sit.

Nein, muß nicht umgemeldet werden, der Fahrzeughalter sollte sich aber darüber klar sein, daß sämtliche Vergehen des Nutzers auf ihn übertragen werden.

Ja das geht. das Auto von meinem Stiefvater ist auch bei meiner Mum angemeldet und wohnt woanders...der Nutzer sollte nur mit eingetragen sein.