Kann man nachträglich angezeigt werden bei einem Unfall?

8 Antworten

Beide Kontrahenten können sich später noch darauf berufen, dass der Stress sie überfordert hatte. Und beide können auch ihr Aussage noch ändern.

ok vielen dank für die Antwort, wissen sie wie lange der Zeitraum dafür besteht?

Du solltest es sowieso für die Versicherung aufschreiben. Also Dokumentieren solltest du alles auf jeden Fall.

Wenn du ein Verwarngeld bekommen hast, ist es von Staatlicher Seite damit sowieso schon abgefrühstückt .

Wenn er tatsächlich dich nochmals anzeigen sollte brauchst du keine Angst zu haben, es wird wenn dann nur eine kleine Strafe oder sogar eingestellt.

ok vielen Dank

Ich sehe da keine Straftat, die eine Anzeige rechtfertigt, eine Ordnungswidrigkeit hätte die Polizei festgestellt, dann gibts ein Bußgeld.

er meint mit anzeigen das zivilrecht

er ist 18 und laie, die verstehen die trennung straf/zivilrecht noch nicht

@kackdiewandan2

wie gut dass du das verstehst und dass du weißt, was der FS meint. Kannst wohl Gedanken lesen.

@Bitterkraut

noch nicht ganz, aber es ist verdammt nahe dran

du siehst doch, dass ich recht habe, außerdem sind jetzt genüngend infos da, um keine gedanken mehr lesen können zu müssen

stört dich, dass ich so viel mehr kann als du, oder?

mach dir nix draus, liegt nur daran, dass ich ein mann bin und klüger

@kackdiewandan2

Ist euer Spielplatz heut geschlossen?

@kackdiewandan2

Na und? Ich sehe auch für das Zivilrecht nichts. Was für Informationen hast du denn, die wir nicht haben?

Wenn wir davon ausgehen, dass du das nicht absichtlich gemacht hast, kann sowieso nichts "angezeigt" werden, da überhaupt keine Straftat vorliegt.

Naja "nicht absichtlich" ist wohl der falsche Ausdruck dafür.

@Marelou

Wofür?

@Marelou

Huh? Hast du was getrunken?

@NamenSindSchwer

Eher du:

"Wenn wir davon ausgehen, dass du das nicht absichtlich gemacht hast, kann sowieso nichts "angezeigt" werden, da überhaupt keine Straftat vorliegt."

@Marelou

Und was zum Teufel willst du damit nun sagen?

@Marelou

Ist schon schwer sich verständlich auszudrücken, nicht wahr? Aber ich interpretiere diese Unterhaltung einfach mal als schlechtes Trollen und werde dementsprechend deine Rhetorik nicht weiter in Frage stellen.

@NamenSindSchwer

Ich versteh nicht warum man immer gleich so aggressiv werden muss. Ich bin nur auf deine Aussage eingegangen und habe es ganz sachlich formuliert. Wollte nur darauf hinweisen, das die Worte "nicht absichtlich" nicht ganz passen. Weil man auch nicht sagen kann, man hat ein Kind "nicht absichtlich" tot gefahren.

So ein Drama draus zu machen und so hilflos direkt mit Beleidigungen anfangen. Echt lächerlich.

@Marelou

Und auch dann ist dein Einwand vollkommen unsinnig und somit unnötig. Wieso sollte die Formulierung nicht passen? Wieso sollte man nicht sagen können, dass man ein Kind nicht absichtlich totgefahren hat, wenn das nunmal der Fall ist?

Der Unterschied wäre, dass Körperverletzung/Tötung auch bei fahrlässiger Herbeiführung eine Straftat ist. Sachbeschädigung hingegen kann nicht fahrlässig begangen werden und somit ist auch keine Anzeige möglich. Und nur darum ging es.

Also nochmal: Worauf genau wolltest du mit deinem Hinweis hinaus?

Für die Zukunft, solltest du wirklich lernen dich unmissverständlich auszurücken. Vor allem wenn schon Nachfragen gestellt wurden, was du meinst.

Es gibt sogenannte Verjährungsfristen. Solange diese noch nicht überschritten worden sind, kann der geschädigte dich in diesem Zeitraum jeder Zeit anzeigen.

Aber die Polizei hat ja alles schon geregelt.

und wegen welche Straftat?

@Bitterkraut

Ich habe noch nachträglich was hinzugefügt. :)

Für was denn?

@Sirius66

Nicht selten gibt es eine reine gutgemeinte Absprache unter den Unfallopfern und wenn der Geschädigte merkt, dass das doch ganz schöön kostet, zeigt er (zu unrecht) den Verursacher wegen Fahrerflucht an.

@Eclair89

So ein Unsinn! In diesen Fall völlig unerheblich. Die Polizei war vor Ort.

Leute, ihr müsst LESEN!!!!!