Polizei hat mich mit Gras erwischt was passiert jetzt?

11 Antworten

Also ich hab 4 btm stempel und 3 davon sind von ott jedoch wurde die anzeigen immer wegen geringer menge fallen gelassen obwohl ich einmal mit ca 28 gramm erwischt wurde weil ich auf na party was verkaufen wollte! Also ich würd sagen hängt von den bullen ab und die story die du den erzählt hast ! 

Viel glück :)

Der Polizist hat entweder keine Ahnung, oder er wollte Dir ein bißchen Angst einjagen. Bis zu 6 g darf man als Eigenbedarf mit sich führen, in manchen Bundesländern sogar 10 g

http://www.refrago.de/Ab_welcher_Menge_ist_der_Besitz_von_Cannabis_strafbar.frage148.html

lg Lilo

Philippus1990  09.12.2016, 12:11

Ne, ist schon richtig. Mit "BtM-Eintrag" war wohl ein entsprechender Hinweis im polizeilichen Auskunftssystem gemeint.

feinerle  09.12.2016, 09:30

Unfug.

winstoner14  09.12.2016, 08:50

Man darf genau 0.0 Gramm mit sich führen. Bis 6 g bzw 10 g oder mehr stellt die Staatsanwaltschaft im Normalfall das Verfahren bloß ein. Kenne einen Bekannten, der wegen 0,58 gramm zu 20 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde.

Mach Dir keine Sorgen, da passiert garnichts.
1,5 Gramm gelten ohne Probleme als "Eigenbedarf" und da wird das Verfahren sofort eingestellt.
Wenn Du selber den Eindruck haben solltest, dass Dein Konsum überhand nimmt, kannst Du Dich anonym in diversen Selbsthilfegruppen informieren.

Tididirk  09.12.2016, 10:56

Stimmt, ist auch verboten. Allerdings gibt es kein Strafverfahren, wenn Du mit einer Menge erwischt wirst, die als Eigenbedarf durchgeht.
Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, NRW= 4 Gr., Bayern 1-1.5 Gr... .
Dann ist auch noch relevant, ob man einschlägig vorbestraft ist.
Die Drogen werden zwar konfisziert, aber Du bekommst bei kleinen Mengen keine Strafe, selbst bei größeren Mengen, z.b. 20 Gr. , kriegt Du allenfalls eine kl. Geldstrafe.

Skyriim  09.12.2016, 08:47

Wie meinst du das? Kannst du das mal erklären, dachte Grass ist verboten egal in welchen Mengen und egal ob mans konsumiert oder nur besitzt.

Wenn Du nicht gerade viele Vorstrafen hast oder auf Bewährung bist, wird wohl nichts passieren. Allerdings hast Du jetzt im polizeiliche Informationssystem einen entsprechenden Hinweis ("Betäubungsmittelkonsument").

Hier ist zwischen den strafrechtlichen und den verwaltungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden:

Strafrechtlich drohen keine schlimmen Folgen: 1,5g gelten als geringe Menge und Bremen gilt als sehr tolerant. 

Somit wird das Strafverfahren gegen dich voraussichtlich eingestellt. Möglich sind evtl. kleinere Auflagen wie der Besuch eines Anti-Drogen-Seminars oder ein paar Sozialstunden.

Verwaltungsrechtlich schaut es weniger günstig für dich aus: Drogendelikte werden von der Polizei auch an die Führerscheinstelle gemeldet.

Falls du also im Besitz einer Fahrerlaubnis bist (oder in den nächsten 10 Jahren den Erwerb planst), musst du mit einer Überprüfung deiner Fahreignung  rechnen.

Kurz: Dir droht ein ärztliches Gutachten. Die Kosten betragen ca. 300-400€ und du solltest rechtzeitig vorher den Konsum einstellen.