Polizei Dienst-/Amtsausweis

8 Antworten

Die weisen sich mit dem Dienstausweis aus.. Die sind doch nicht benebelt, dass sie dir falsche Dokumente vorzeigen.. wüsste nicht, aus welchem Grund die das tun sollten..

Die Maßnahmen gegen dich werden nicht rechtswidrig, nur weil sich die Beamten nicht ausweisen. Lediglich ein daraus resultierender Widerstand könnte dir nicht zu Last gelegt werden. (Jetzt für einen Einsatz in zivil gesprochen) Die Länder haben das unterschiedlich geregelt. In NRW muß sich keine uniformierte Streife auch noch ausweisen.

Das heißt wenn sich jemand eine Uniform klaut und anzieht, hat er automatisch hoheitliche Rechte??!

@Eddcapet

Nein, denn er handelt als Straftäter. Kein Richter würde eine "gestohlene Uniform" als Ausrede gelten lassen, denn in aller Regel kommen ja noch Ausrüstung ein 2. Kollege und der Streifenwagen dazu. 

Die genauen Regelungen unterscheiden sich z.T. je nach Bundesland. Die jeweiligen Innenministerien regeln die Details per Erlass (für Hessen: Erl. HmdI v. 30.11.1999 - III B 14 - 8 b 02, StAnz. 51/99 S. 3723)

Polizeibeamte in zivil haben sich grds. auszuweisen bevor sie eine polizeiliche Maßnahme treffen, sofern es die konkrete Situation zulässt.

Polizeibeamte in Dienstkleidung (Uniform, mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel), die somit als Angehörige des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sind, müssen sich nicht mit dem Dienstausweis ausweisen!

Wird eine Polizeibeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit von einem betroffenen Bürger nach seinen Personalien (Name, Amtsbezeichnung/Dienstgrad und Dienststelle) gefragt, so sind diese anzugeben. Dieser Verpflichtung kann sie oder er auch durch Aushändigung ihrer oder seiner Namenskarte entsprechen. Diese Daten reichen aus, um den Beamten (z.B. bei einer Beschwerde) eindeutig zu identifizieren.

Zitat aus dem Erlass Ausweispflicht der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugspolizeibeamten und Nennung des Namens:

  • Die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte muss bei der Amtsausübung durch ihre oder seine Dienstkleidung als Angehörige oder Angehöriger des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sein oder sich durch Dienstausweis oder Dienstmarke ausweisen können.

  • Wird eine Polizeivollzugsbeamtin oder ein Polizeivollzugsbeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit von einem betroffenen Bürger nach ihren oder seinen Personalien (Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle) gefragt, so hat sie oder er diese deutlich vernehmbar anzugeben.

Eine Ausweispflicht besteht nur für Polizeibeamte, die bei Amtsausübung nicht durch ihre Dienstkleidung als Angehörige des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sind.

Uniform (mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel) ist ausreichend.

Erl. HmdI v. 30.11.1999 - III B 14 - 8 b 02, StAnz. 51/99 S. 3723

Hast du das aus dem Internet oder in irgendwelchen Unterlagen nachgeschlagen?

Ein Polizist in Uniform muss seinen Dienstausweis auf Nachfrage vorzeigen. Das auch nur, wenn er eine polizeiliche Maßnahme ergreift und die Umstände es zulassen.

Ein Polizist in Zivil muss seinen Dienstausweis sofort vorzeigen, wenn er eine polizeiliche Maßnahme ergreift.

Einen Falschen Dienstausweis werden sie dir schon nicht zeigen, keine Sorge.

nur ergänzend.

Die Kriminalpolizei und einzelne Einheiten der Polizei haben eine "Dienstmarke"!

Diese wird i.d.R. auch vorgezeigt, da Kripo in zivil.

@Kihlu

Das mit der Dienstmarke kannst Du vergessen, es muss, wenn überhaupt der Dienstausweis vorgezeigt werden. Diese Dienstmarke zählt nicht als ordnungsgemäßes Ausweisen.

Derartige Marken werden auch allzu gerne von *Betrügern gebraucht.

Ein Polizist in Uniform muss seinen Dienstausweis auf Nachfrage vorzeigen.

Nicht in allen Bundesländern. In einigen (u.a. Hessen) reicht die Uniform (mit dem entsprechenden Landeswappen auf dem linken Ärmel) als Legitimation aus. Der Polizeibeamte muss den Dienstausweis nicht (auch nicht auf Verlangen) vorzeigen.

@PepsiMaster

Hmm okay. Komme aus [zensiert], da reicht die Uniform wohl nicht.

Dienstausweis... Sie machen sich nicht strafbar, solange sie dir nicht einen gefälschten Ausweis vorweisen... Sollten sie sich nicht ausweisen können, dürfen Sie nichtmehr als ein normaler Fremder