Darf die Polizei Privatparkplätze zur Kontrolle nutzen?
In Hessen haben Polizisten einen Lieferanten auf dem Parkplatz einer Apotheke kontrolliert. Der Apotheker kam daraufhin hinaus und forderte die Polizisten zum Verlassen des Parkplatzes auf, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf die Polizisten den Apotheker festgenommen haben (siehe dazu hier und hier).
Meine Frage ist: Darf die Polizei Privatparkplätze zur Kontrolle nutzen? Eigentlich gibt es ja so etwas wie Hausrecht.
10 Antworten
Meine Frage ist: Darf die Polizei Privatparkplätze zur Kontrolle nutzen?
Wenn ihnen das vom Eigentümer untersagt wird, dürfen sie das nicht. Auch Polizisten müssen im Normalfall das Hausrecht achten. Nur in besonderen Fällen, z.B. zur Gefahrenabwehr, dürfen sie sich darüber hinwegsetzen.
Eigentlich gibt es ja so etwas wie Hausrecht.
Das wäre ja mal ein lustiges Gesetz.
Ein Bankräuber flieht in seinem Fahrzeug vor der Polizei, schafft es bis auf sein Grundstück und streckt dann den Polizeibeamten, die direkt vor seiner Einfahrt stehen bleiben, die Zunge raus. "Ätschibätsch! Hier dürft ihr nicht hin!" xD
Bisschen nachdenken. Dann sollte man eigentlich darauf kommen, dass das so nicht richtig sein kann!
Gruß, B.
Geht halt bei Jura nicht um moralisches Bauchgefühl, sondern um die Gesetzeslage
Das weiß ich. Aber die Gesetzeslage ist in den allermeisten Punkten durchaus logisch. Wenn also ein rechtliches Szenario durchweg schwachsinnig wirkt (so wie das, was ich beschrieben habe) kann man in den meisten Fällen davon ausgehen, dass man falsch liegt.
warum sollte man dies dulden müssen?
Weil die Polizei in dem von dir verlinkten Fall eine Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Straßenverkehr festgestellt hat und es gesetzlich festgelegt ist, dass sie diese ahnden darf, auch wenn der Betroffene dann erst auf seinem Grundstück anhält.
https://www.bussgeldkataloge.de/urteil-verkehrskontrolle-auf-privatgrundstueck-moeglich/
Und wie schon gesagt... das müsste einem doch eigentlich einleuchten! Deswegen habe ich ja extra dieses abwegige Beispiel genannt.
Und ob es um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit geht, macht übrigens in der Hinsicht keinen Unterschied. Polizeibeamte haben bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gleichermaßen das Recht, diese zu verfolgen. Ob es um einen Bankraub oder um einen nicht angelegten Gurt geht, ist egal. Der Unterschied ist, dass sie bei Straftaten dem Legalitätsprinzip unterliegen. Diese müssen sie (wir) also verfolgen.
Selbstverständlich darf eine Verkehrskontrolle auch auf einem privaten Stellplatz stattfinden, da hat der Apotheker keinerlei Möglichkeit, dies zu unterbinden. Es handelt sich um hoheitliches Handeln. Er kann höflich bitten, dass der Stellplatz freigemacht wird, ansonsten ist dort schon Ende.
nur weil die Parkplätze vor der Apotheke waren, sagt das noch lange nix über die Besitzverhältnisse aus.
mir scheint der Apotheker hat sehr heftig reagiert. soo lange hätte die Kontrolle nicht gedauert.
ach Bild wieder
der 2. Link ist da schon aussagekräftiger.
Privatgrund - wenn dort geblitzt werden soll, wird die Genehmigung des Eigentümers benötigt.
bei einer Kontrolle, gehe ich mal nicht davon aus
nur weil die Parkplätze vor der Apotheke waren, sagt das noch lange nix über die Besitzverhältnisse aus.
Laut Apotheker sind es seine. Es gibt auch nichts, was dieser Aussage widersprechen würde.
wenn es Privatparkplätze sein sollen, muss mit Schild darauf hingewiesen werden. ob das der Fall ist ...
Ja, dürfen sie.
Und komisch, die Polizei schildert das irgendwie ganz anders, als die Bildzeitung:
Wie diewoelfin0815 schon geschrieben hat vertraue ich der Pressemitteilung im Presseportal mehr als einem Artikel der Bildzeitung.
Ich habe extra zwei Artikel verlinkt.
Stimmt, den von der Bildzeitung und den, in dem nur derjenige zur Sprache kommt, der das Geld von der Bildzeitung kriegt.
Was Schutzbehauptungen gegen ausufernde Polizeigewalt betrifft, vertraue ich aus Erfahrung überhaupt nicht. Hier haben wir nämlich ein großes Problem mit der Polizei, das sich nicht nur auf Einzelfällle beschränkt.
Hierzu vertrauenswürdigere Artikel (der Bild würde ich auch nichts ungeprüft glauben)
https://www.br.de/puls/themen/welt/polizeigewalt-polizist-redet-klartext-100.html
Aber "taz" voll vertrauenswürdig bezüglich Polizei... XD
Die taz berichtet nicht über die Polizei, sondern über eine wissenschaftliche Studie der Uni Bochum zu diesem Thema, über die bei Kontraste und im Spiegel berichtet wurde. Du müsstest also diese Studie der Uni Bochum angreifen.
Hier berichtet die Uni Bochum selber über diese Studie:
Die "Studie" ist eine reine Online-Befragung. Völlig wertlos.
So wie deine Frage.
Polizeibeamte denken oft, dass sie etwas dürfen (bzw. kümmern sich nicht darum, ob sie es dürfen) und wundern sich dann später, dass sie es nicht durften. Ich erinnere mal an den Rentner, der von der Bundespolizei außerhalb des Bahnhofs kontrolliert wurde - was diese gar nicht durfte (siehe dazu hier). Der Staat darf nur, was ein Gesetz ihm erlaubt.
Vorliegend ging es auch nicht um eine gefährliche Situation wie Bankraub, sondern um eine Verkehrskontrolle. Wenn man das Hausrecht hat und nicht will, dass irgendwelche kontrollierten Personen bei einem auf dem Parkplatz parken - warum sollte man dies dulden müssen?
Geht halt bei Jura nicht um moralisches Bauchgefühl, sondern um die Gesetzeslage.