Polizei-Anzeigen ausnutzen/unbegründete Stellen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Schmani,

nein diese Leute verstoße gegen kein Gesetz und können diesbezüglich auch nicht belangt werden.

Es gibt zwar den folgenden Paragraphen:


§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der findet aber nur dann Anwendung, wenn ich Jemanden bei der Polizei wegen einer begangen Straftat anzeige, obwohl ich weiß, dass er die Tat gar nicht begangen habe.

In der Frage geht es ja nur darum, dass die Bürger verdächtige Personen & Fahrzeuge melden. Das ist aber völlig legitim und nicht strafbar. Es wäre ja auch fatal, wenn ich mir überlegen müsste, wenn ich etwas verdächtigtes sehe und eine Anzeige riskieren würde, wenn ich dieses der Polizei melde.

Dann könnte man meinen, dass man evtl. folgenden Paragraphen erfüllt:


§ 145 StGB - Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs‐ und Nothilfemitteln  

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

  1.  Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
  2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Wer etwas verdächtiges sieht und deshalb die Beobachtung über den Notruf meldet, Missbraucht ja aber den Notruf nicht, sondern er nutzt ihn um etwas in seinen Augen wichtiges zu melden.

Sinnvollerweise meldet man sowas natürlich nicht über die 110, denn die sollte wirklich nur für Notfälle genutzt werden, denn sonst kann es passieren, dass derjenige der einen Notfall hat bei dem schnelle Hilfe Lebensnotwendig ist, ewig braucht bis er durch kommt.

Ich selbst habe es schon erlebt, dass ich bei einem schweren Verkehrsunfall über zehn Minuten in der Warteschleife hing. Das ging ja garnicht.

Aber wie dem auch sein. Es ist und bleibt keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn ich über den Notruf eder Polizei etwas verdächtiges melde.

Schöne Grüße       

TheGrow

Das kommt darauf an, was die Leute genau melden. Wenn einer sagt, er habe ein verdächtiges Fahrzeug gesehen und als Grund polnische Kennzeichen angibt, braucht die Polizei da nicht zu reagieren. Gibt er aber falsche Informationen über angebliche Straftaten an, ist das ggf. falsche Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat, was strafrechtlich verfolgt wird.

Dakäme Falschverdächtigung in Betracht. Das ist in Deutschland durchaus eine Straftat...

Missbrauch des Notrufes wäre vermutlich auch mindestens als Ordnungswidrigkeit  bestrafbar...

CarthorisCarter  11.03.2015, 13:45

Falschverdächtigung gibt es nicht als Straftat! Siehe Oben!

Atzec  13.03.2015, 11:54
@CarthorisCarter

Ähhh, die wird "oben" doch in Prosa zitiert als Strafvorschrift! Die mag hier - vielleicht - nicht einschlägig sein, aber das kann man auch nur spekulieren...

Den paragraphen kann ich dir zwar nicht nennen, aber es gibt durchaus ein gesetz, welches in etwa besagt, dass "unbegründete" anzeigen bei der polizei durchaus zu einer ermahnung der anzeigenden person führen kann.

natürlich sollte man verdächtige personen und fahrezeuge melden. das heißt aber noch lange nicht, dass man alles und jeden, der ortsfremd ist für verdächtig halten soll.

Worth1967  11.03.2015, 13:05

du meinst "falsche Verdächtigung"...aber da fällt nicht drunter, wenn man der Polizei einen hinweis über etwas verdächtiges gibt.