Polenböller: Wie hoch sind die Geldstrafen?

4 Antworten

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Das ist dann eine Straftat nach § 40 Sprengstoffgesetz:

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis [...] entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen, der Tagessatz beträgt ein Dreißigstel deines monatlichen Einkommens. Wie viele Tagessätze genau verhängt werden, hängt von den genauen Umständen ab, ob du Erst- oder Wiederholungstäter bist, wie gefährlich diese Dinger genau sind usw. Wobei ich auch behaupten würde, dass man bei 300 dieser Dinger schon von gewerbsmäßigem Schmuggel ausgehen könnte.

Mein Rat: Lass es einfach sein, dann gibt es keine Probleme und kostet auch nichts!

Scaver  08.12.2013, 06:36

Info dazu: Sobald Menschen verletzt werden oder gar sterben, kommt gefährliche und/oder schwere Körperverletzung noch hinzu und dann reden wir meist nur noch von Freiheitsstrafen. Nur über Dauer und ob diese noch zur Bewährung ausgesetzt wird, muss das Gericht dann noch entscheiden... aber die Freiheitsstrafe an sich ist dann eigentlich garantiert!

TheGrow  08.12.2013, 13:17
@Scaver

Das ist so nicht ganz richtig.

kommt gefährliche und/oder schwere Körperverletzung noch hinzu>

Die Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, wie auch die Schwere Körperverletzung gem. § 226 erfordern für den inneren Tatbestand einen Verletzungsvorsatz. Insofern kommen diese beiden Straftaten hierfür nicht in Betracht.

Wenn ich durch einen Feuerwerkskörper (und dabei spielt es keinerlei Rolle, ob es sich um einen amtlich zugelassenen oder illegalen Böller handelt) eine andere Person ausverselich verletze, wäre hier eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich.

Aber die Fragestellung von Kickers war ja nicht, was passiert, wenn Jemand verletzt wird, sondern was ihm passieren könnte, wenn er vom Zoll erwischt wird und die Frage hat adk170 abschließend und korrekt beantwortet. Dafür bekommt er auch einen Daumen hoch von mir.

Schöne Grüße
TheGrow

so pauschal kann man das nicht sagen.

es ist nicht grundsätzlich alles verboten.

allerdings gibt es auch mehr als genug zeugs die ein ganz klein wenig gegen das sprengG verstößt welche eine bewährung/haftstrafe nachsich zieht

http://www.buzer.de/gesetz/3583/b9789.htm

Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren. Wenn du minderjährig bist, endlose Sozialstunden statt Geldstrafe. Bei 300 wird man von gewerblichem Schmuggel ausgehen, nicht lustig.

Die wirkliche Strafe ist es, wenn Du Dir ein paar Finger mit diesen Dingern abreisst! Lass es lieber bleiben...