Plomben/Siegel gebrochen?

4 Antworten

Hi,

das kommt immer darauf an, um welche Plomben/Siegel es sich handelt:

Das unerlaubte Entfernen einer privaten Plombe erfüllt nicht den Tatbestand des Siegelbruchs, da diese nicht als Siegel verwendet werden. Vielmehr kann hier unter Umständen das Stören eines Betriebes nach § 316b StGB in Frage kommen. Auch der Straftatbestand der Erschleichung von Leistungen nach § 265a  kann erfüllt sein, etwa wenn ein verplombter Fernsehkabelanschluss widerrechtlich verwendet wird. Ebenso können sich aus vertraglichen Regelungen zum Versorger zivilrechtliche Konsequenzen ergeben. Schließlich können Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen entfallen und eine Betriebserlaubnis kann erlöschen. https://de.wikipedia.org/wiki/Plombe_%28Siegel%29#Rechtliche_Fragen

lsfarmer 
Fragesteller
 29.01.2017, 17:16

gehen wir mal vom klassischen Zähler aus, was ist das dann?

Das kann man von hier auch nicht beurteilen um was zu Antworten muss es konkret werden.
Aber Siegelbuch Kann nicht viel und wenn Spuren der Sachen verschwunden sind kann das richtig Ärger geben. Siegelbruch hat einmal die strafrechtliche Seite und die zivilrechtliche Seite.

Wasser, Fernsehanschluß, Strom, Gas Diebstahl von Leistungen.

Oder ob ihr einen Seekontainer der ein Zollplombe entfernt habt.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

kommt drauf an, welches Siegel; wenn ich als Privatmann irgendwo eins drauf klebe, ist das was anderes als ein von der Polizei angebrachtes.