Welche Straftatbestände ganz konkret sind erfüllt, wenn "irgendjemand" eine Plombe am Stromzähler entfernt?

11 Antworten

Es wird kein Straftatbestand erfüllt. Sollte die Plombe aber mit der Absicht entfernt worden sein, zukünftig die elektrische Energie rechtswidrig zu nutzen, könnte damit der TB des § 248 c StGB erfüllt werden.

Werden Änderungen oder Manipulationen vom "Täter" begangen, dürfte der TB des 248c StGB erfüllt sein.

Eine fehlende Plombe ist gar nicht so selten. Stört aber fast niemanden, der sich halbwegs damit auskennt. Wenn dich die fehlende Plombe beunruhigt, rufe beim EVU an, damit der neu verplombt wird.

Btw: Zählerplomben werden ziemlich oft durch "Unberechtigte" entfernt. Meist geschieht es im Rahmen von Arbeiten am Stromnetz (wenn z.B. der Zählerschrank ausgetauscht oder versetzt wird). I.d.R. gibt's danach einen Anruf beim EVU, damit die Plombe erneuert wird.

Alles klar. Wenn das alles so locker ist.

Beim Entfernen von Stromplomben kommt grundsätzlich eine Strafbarkeit nach § 248 c Strafgesetzbuch in Betracht. Hier droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. § 248c Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(4) 1Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. 2Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Verstehe den Zusammenhang nicht. Das eine ist offenkundig "Stromdiebstahl". Das Andere ist das Zerstören einer Plombe, die ja nicht zum "Stromdiebststahl" führen muss. Ich könnte ja die Plombe auch kaputt machen. Das tut aber der ganzen Anlage keinen Abbruch. Es läuft dann genau so wie vorher auch alles, wenn ich sonst nichts verändere. Nur die Plombe wäre dann kaputt. Und um diese Straftat geht es. Ich will wissen was das für eine Straftat ist und wer dann eine Strafanzeige machen kann oder sollte oder wie auch immer.

Es geht auch um die Unterscheidung.

Hätte mir eine genauere und ausführlichere Antwort gewünscht.

@110101101
De facto habe ich aber nun gewisse Bedenken, dass mein Vermieter und/oder ein Kumpel von ihm sich an meinem Stromzähler zu schaffen machen.

Aus welchem Grund glaubst du, würde dein Vermieter, bzw. dessen Kumpel sich an deinem Stromzähler zu schaffen machen wollen?

Das Andere ist das Zerstören einer Plombe, die ja nicht zum "Stromdiebststahl" führen muss.

Das heißt, dass Knacken eines Türschlosses bedeutet nicht, dass auch ein Einbruch stattfinden sollte?

In § 248c ist geregelt, dass bereits der Versuch strafbar ist.

Nur die Plombe wäre dann kaputt. Und um diese Straftat geht es. Ich will wissen was das für eine Straftat ist und wer dann eine Strafanzeige machen kann oder sollte oder wie auch immer.

Hier kämen Sachbeschädigung und ggf. Sigelbruch in Frage.

Du musst die Beschädigung deinem Energieversorger melden.

Da es sich um ein Antragsdelikt handelt kann dieser ggf. Strafanzeige stellen.

Weshalb interessiert dich eine beschädigte Plombe mehr als eine angezapfte Stromleitung ?

@heurekaforyou

Weshalb ich das glaube, dass mein Vermieter bzw. dessen Kumpel das machen wollen? Ganz einfach! Weil der Vermieter genau das selbst mit eigenen Worten so gesagt hat. Wortwörtlich! Das hat er ja nicht zu mir gesagt, sondern zum Monteur, der den einen Stromzähler ausgewechselt hat! Und ich stand praktisch direkt daneben!

Und, ja, genau das heißt es. Das kann man finden wie man will. Aber wenn jemand ein Türschloss knackt, dann kann er trotzdem an Ort und Stelle alles fallen lassen und einfach nach Hause gehen. Dann hat er zwar etwas kaputt gemacht, ist aber genau genommen nicht eingebrochen, weil er nicht mal über die Kante hinaus ins Haus oder gar in den Türrahmen eingetreten ist.

Und weshalb mich eine beschädigte Plombe mehr interessiert als eine angezapfte Stromleitung? Tut es ja gar nicht. Aber ich interessiere mich für Beides!

Ich als Mieter! Ich als jemand, der Wert auf Sicherheit und Richtigkeit legt, sehe doch den silbernen Aufkleber am Stromzähler! Auf diesem steht eindeutig geschrieben "Wer vorsätzlich und rechtswidrig Plomben beschädigt oder entfernt, Zähler öffnet, beschädigt oder ausbaut, wird strafrechtlich verfolgt. Auch der Versuch ist strafbar."

So. Und ich (!) würde niemals auf die Idee kommen so etwas zu tun! Und durch diesen Stromzähler wird mein Stromverbrauch gezählt! Darüber wird mein Stromverbrauch abgerechnet

Und wenn da irgendein Trottel die Plombe beschädigt hat, dann werde ich als Erster gefragt, was ich damit zu tun habe, weil schließlich mein Stromverbrauch an diesem Platz gemessen wird. Und wenn der Vermieter oder dessen Kumpel daran rum manipuliert haben und ich nicht weiß, was gemacht wurde, dann interessiert mich das absolut.

Denn ich will einerseits nicht benachteiligt werden und andererseits meinen Vertragspflichten in jedem Vertrag voll nachkommen.

Ich nehme diese Dinge ernst.

Ich sehe nichts von Plombe öffnen gibt Knast? Bitte ergänzen!

@schleudermaxe
Ich sehe nichts von Plombe öffnen gibt Knast?

Davon war auch nie die Rede.

Das Delikt ist sowohl mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht.

Beim Entfernen von Stromplomben kommt grundsätzlich eine Strafbarkeit nach § 248 c Strafgesetzbuch in Betracht. Hier droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Ich habe den Gesetzestext zu § 248c in meiner Antwort zitiert.

@heurekaforyou

Quatsch, nichts da für Plombe, fürs klauen gibt es Knast, steht doch sogar fett in Deiner Antwort.

Dein Zitat:

Entziehung elektrischer Energie

Nicht Entziehung von Plomben.

Also bitte!

Verstehe ich irgendwie gar nicht?!

Dein Vermieter hat dir das angedroht, will aber keinen Strom klauen? Wozu das ganze?

Ohne Klau wäre es wohl dann nur Sachbeschädigung. Die Dinger gehören ja dem Stromanbieter - oder nicht? Ihn zu informieren fände ich naheliegend.

Gruß S.

Nein, der Vermieter hat nichts dergleichen angedroht. Ich habe nur ein Gespräch zwischen dem Monteur und dem Vermieter mitbekommen. Der Monteur erklärte dem Vermieter, dass das nicht mehr sein darf und dass er dafür zu sorgen hat, dass das in Ordnung kommt, weil auch der andere Stromzähler gewechselt werden muss. Und nicht erst nächstes Jahr, sondern dieses Jahr. Und mir gegenüber, ein paar Minuten vorher, hat der Monteur klar erklärt, dass das nur ein berechtigter Meisterbetrieb ganz offiziell machen kann/darf.

Und der Vermieter erzählte dem Monteur daraufhin, dass er einen "Bekannten" hätte. Aber aus Erfahrung weiß ich, dass das in diesem Haus so viel heißt wie "Ich rufe mal meinen alten Kumpel an". Das sind so Leute, die selbst Rentner sind und in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen oder sogar Alkoholiker sind. Ich glaube kaum, dass ein Rentner, nur weil er mal Elektriker war, als Rentner immer noch Stromzähler aus und einbauen und Plomben entfernen darf.

@110101101

Der Rentner darf Unterzähler installieren, aber keine Hauptzähler. Dazu bräuchte er eine Zulassung des Netzbetreibers dem die Zähler gehören.

Zunächst müssen wir 2 Arten von Plomben unterscheiden:

  • Eichplombe
  • Benutzerplombe

Die EIchplombe wird vom Zählerhersteller oder einer Staatlich anerkannten Prüfstelle gesetzt und kennzeichnet, wann das Messgerät zuletzt einer eichtechnischen Prüfung unterzogen wurde.

Diese Plombe muss stets unverletzt sein, wenn das Messgerät im rechzsgeschäftlichen Verkehr Anwendung finden soll.

Ist diese Plombe, aus welchem Grund auch immer, verletzt, gilt das Messgerät sofort nicht mehr als den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechend und darf nicht mehr im rechtsgeschäftlichen Verkehr als Verrechnunggrundlage herangezogen werden.

Etwaige so erfasste Verbräuche müssen dann durch Schützungen ersetzt werden.

Anders bei Benutzerplomben: Diese setzt der Netzbetreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen selbst. Sie kennzeichnen den Originalzustand der Zählermontage beim Verlassen des Messplatzes des Netzbetreibers nach Zählermontage.

Wurde eine solche Benutzerplombe aus einem sachlichen Grund temporär entfernt, ist umgehend der Netzbetreiber in der Art zu informieren, indem eine Plombenöffnungsmeldung angezeigt wird.

Der Netzbetreiber wird sich die Angelegenheit ansehen und Ordnungsmäßigkeit wiederherstellen. Erkennt er dabei keine weitere Eingriffe in betrügerischer Absicht, ist die Angelegenheit meist damit erledigt.

Günter

Danke für die Antwort. Die Informationen sind recht umfangreich und im Detail für mich leider nicht verständlich. Müsste mir jemand vor Ort am Zähler zeigen. Bin nun ein bisschen verwundert, dass alles noch etwas differenzierter ist und dass alles so "genau hält".

Insbesondere etwaige Zusammenhänge zwischen betrügerischen Absichten und des Entfernens von Plomben und wer überhaupt die Berechtigung hat und wer dann welche Plombe genau dran macht und wo genau... Das alles verstehe ich gerade noch nicht so ganz.

@110101101

Ist ganz einfach: Benutzerplomben, die den Klemmkasten verschließen, dafür ist der Netzbetreiber oder dessen ERfüllungegehilfen berechtigt diese zu setzen und zu entfernen.

Lediglich wenn wegen Gefahr im Verzug eine Plombenentfernung erforderlich wird, kann davon abgewichen werden.

An Eichplomen darf selbst der Netzbetreiber nicht ran, nur Staatlich anerkannte Prüfstellen oder Zählerhersteller.

Günter

@GuenterLeipzig

Wo finde ich die Eichplomben und wie sehen die aus?

@110101101

Die Eichplome enthält die Jahreszahl der letzten Eichung und eine Kennzeichnung der Staatlich anerkannten Prüfstelle.

Es gibt bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt eine Liste aller Staatlich anerkannten Prüfstellen mit ihren Stempelzeichen.

Bei den Stempelzeichen der Staatlich anerkannten Prüfstellen gab es in jüngster Zeit eine Änderung in der Zeichensystematik.

In der neuen Systematik besteht die gelbfarbende Stempelung 3stellig Buchstaben und 2 stellig Ziffern.

Bei der alten Systematik besteht die gelbfarbende Stempelung 2stellig Buchstaben und 2 stellig Ziffern. Da Dein Zähler zum Wechsel anstand, ist zu vermuten, dass diese Stempelung vorliegt.

Solltest Du schon einen Zähler neueres Datums enthalten (z. B. elektronsicher Zähler), kann es sein, dass dieser über eine sogenannte MID-Kennzeichnung des Herstellers verfügt. Diese MID-Kennzeichnung enthält ebebenso die Jahreszahl, ist jedoch icht gelb sondern auf das Gehäuse aufgelasert.

Günter

@GuenterLeipzig

Achso. Ja, aber diese Eichplombe ist doch nur ein lumpiges, gelbes Aufkleberchen. Da steht "85" drauf. Das Aufkleberchen ist aber etwas angekratzt. Warum auch immer. Der Vormieter war Alkoholiker. Vielleicht hat er sich mit dem Schlüsselbund beim Ablesen da abgestützt und hat dann versehentlich mit irgendeinem spitzen Teil das Aufkleberchen beschädigt. Ist mir gerade erst aufgefallen. Man kann aber alle Ziffern und Buchstaben sauber drauf erkennen auf dem Aufkleberchen.

Sofern Sei an der von ihen gemeldeten zählereinrichtung Beschädigungen feststellen, teilen Sie dies dem Versorger und dem Vermieter mit.

Ja, gut... Dem Vermieter brauche ich das nicht mitzuteilen. Der weiß es ja selbst, weil er genau diese Straftat ja selbst begehen will, wie er bereits angekündigt hat.

Also, kA... Ich nehme stark an, dann werde ich das wohl direkt dem Netzbetreiber melden, sobald ich feststelle, dass da was nicht stimmt.

@110101101

So ist es richtig. Bis jetzt ist ja alles rein hypothetisch.