Pflaumen vom Nachbarn fallen auf meinen Gehweg. Was ist mein Recht?
Moin, der Pflaumenbaum meines Nachbarn ist sehr nah an der Grundstücksgrenze, sodass jedes Jahr auf dem Hauptgeweg zum Haus immer ein regelrechter Fallobstteppisch liegt, der stinkt und eine Ausrutschgefahr darstellt. Was ist mein Recht ?
Muss er den Baum entfernen oder kann ich Aufwandsentschädigung fordern fürs Wegmachen ?
Wer haftet bei Verletzten?
7 Antworten
Kann man sich denn unter Nachbarn denn nicht einfach normal verständigen? Wenn jeder immer nur auf sein Recht pocht, kann das mit der Nachbarschaft nichts werden.
Du kannst deinen Nachbarn in normalem Ton um etwas bitten. Um einer guten Nachbarschaft willen würde ich aber nicht darauf drängen, dass er den Baum entfernt.
Reden hilft! Es fällt sicher auch für dich der eine oder andere Pflaumenkuchen ab.
Dann bitte halt die Mieter das Fallobst zu entfernen. Hast du denn schon mit ihnen geredet?
Ob er den Baum entfernen darf, steht in der örtlichen Baumfällverordnung.
Bei Verletzungen haftet der Baumbesitzer. Dafür hat er hoffentlich eine Haus und Grundbesitzer Versicherung.
Ja klar kannst du Aufwandsentschädingung einfordern. Ich drücke dir die Daumen, daß dein Wunsch gehört wird.
Danke
Die Äste hängen sicherlich über dein Grundstück.
Wenn ja, dann gehören die Pflaumen zu dir. Du musst mal im Netz suchen, dazu gibt es bereits mehrere Urteile.
......und was verstehst du "nahe an der Grundstücksgrenze"? oder anders: wie nah steht denn der Baum?
1 Meter vom Grundstück dazwischen noch eine Hecke
Ist seit dem 01.01.1900 geregelt:
https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
Dein Recht besteht darin, das "Fallobst" zu beseitigen und deinen Nachbarn darauf anzusprechen, dass er doch bitte den Baum zu euerer Seite hin stutzt.
Es ist Gammel Obst und das Objekt ist vermietet.. Denn interessiert es nicht die Bohne .. Daher frag ich nach meinem recht