Ist ein Zaun zur Absicherung des Grundstücks im Falle eines Abgrunds Pflicht?

3 Antworten

Jeder Grundbesitzer ist verpflichtet das Grundstück "verkehrssicher" zu halten.

In der POrtssatzung kannst du nachlesen ob ein Zaun vorgeschrieben ist.

Kommt ein Dritter zu Schaden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist der Grundbesitzer zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Frage ist wer muss was sichern?`

Hast Du bzw. Dein Nachbar das Grundstück abgegraben oder tiefergelegt als der natürliche Geländeverlauf ist? Dann müsst Ihr die Absturzhöhe sichern.

Folgen die Grundstücke in etwa dem natürlichen Geländeverlauf und die Mauer dient rein zur Sicherung des Straßenbaukörpers, so muss der Strassenbaulastträger die Absturzhöhe sichern. Seine Fussgänger purzeln Dir aufs Grundstück und nicht umgekehrt.

Er kann Dich aber bitten/auffordern einen Eigenanteil zur Einfriedung zu leisten. Sprich Du schuldest ihm nur den einfachen Maschendrahtzaun oder das was im Bebauungsplan vorgeschrieben wird.