Plagiate (Fälschung) einführen? Zoll macht Probleme?

6 Antworten

Bei Bestellungen in Ländern, die nicht zur EU gehören (z.B. China, USA), wirft der deutsche Zoll ein Auge auf jedes Paket und kassiert ggf. Einfuhrabgaben. Plagiate werden oft aber nicht ausgehändigt da es dem original schadet.

Den Versendungskauf gefälschter Markenware aus dem EU Ausland unterbinden Rechteinhaber durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages.

In dem Fall ist der Zoll dann verpflichtet bei einer Kontrolle die Fälschung zu beschlagnahmen und den Markenrechtsinhaber (i.d.R. dessen Rechtsvertreter) davon zu unterrichten.

Es gibt in dem Fall keinerlei Ausnahmen wie im Reiseverkehr.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

Die Frage Kauf für den Eigenbedarf oder Bestellung für den weiteren Verkauf hat da nur Relevanz in Bezug auf die Strafbarkeit.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Mit der Nummer...

https://www.gutefrage.net/frage/plagiate-als-zwischenhaendler-online-verkaufen

...machst Du Dich zum Beispiel strafbar. Da solltest Du Dich mal nach anderen Verdienstmöglichkeiten umsehen

Fachlichen Rat bekommst Du bei Anwälten

http://www.kanzleibrehm.de/schnaeppchen-aus-chinesichen-onlineshops-es-droht-die-beschlagnahme-sowie-erhebliche-kosten-durch-abmahnungen/


Beim online Handel gibt es düse freigrenze nicht!

Ob es durchgeht oder nicbt ist Glückssache

„...Online gibt es diese Freigrenzen nicht. Die Freigrenzen gibt es generell nur deswegen, weil der Staat davon ausgeht, dass man so oft nicht in den Urlaub fährt. Online kann man allerdings jeden Tag bestellen, deshalb gibt es dort keine Toleranz. Beim Online-Kauf wird die Ware sofort beim Zoll abgefangen, wenn der Warenwert über 45 Euro liegt, manchmal auch drunter. Dann wird die Ware oftmals sogar vernichtet. Letztlich hat jemand SD-Karten für seinen Computer bestellt und ist dann sofort mit einer teuren Markenrechtsverletzung überzogen worden. Und da kann man sich dann auch nicht mehr rausreden. Da sagen die Gerichte: Wer in China Produkte bestellt, hat schon grob im Kopf, dass das nicht die Original-Produkte sein könnten...“

Also kann man auch aus Asien eine Nachgemachte Uhr wie Rolex für den Eigenbedarf bestellen und hat dann keine Probleme?

Richtig bei Privaten Eigenbedarf . Du darfst es nicht weiterveräußern .

Allerdings , je nachdem ob der Originalhersteller die Grenzbeschlagnahme beantragt hat , könnte die Sache sichergestellt und Vernichtet werden . Rolex Z.B. hat eine Grenzbeschlagnahme . Auch könntest du unangenehme Post der Rechtsabteilung des  Herstellers bekommen.

alles andere findest du hier :

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Nur bei persönlicher Einreise gelten die von dir genannten Freimengen..

Bei Versand geht es schon ab rund 22€ los mit 19% Einfuhrumsatzsteuer.