Plagiat bestellt, was droht mit?

3 Antworten

Von unserer Firma aus kann ich dir sagen, dass die Zollämter beim Eingang jede Ware mit unserem Markennamen prüfen, bei Plagiats-Verdacht einziehen und zur Prüfung an unser Labor schicken. Bei Einzelstücken ist das zu 99,9 % der Fall.

Stellt sich dann heraus, dass der Verdacht berechtigt war, wird die Ware vernichtet und der Vorgang an unseren Anwalt übergeben, damit der Fake-Importeur bestraft wird, eine Abmahnung erhält und Unterlassungserklärung unterschreiben muss.

Jeder Marken-Hersteller steckt in seine Produkte eine Menge Geld für die Entwicklung und den Schutz von Design und das Produkt selbst beim Patentamt und das akzeptiert auch nicht den Schutz jedes Produkts/Designs.

Die Entwicklung dauert Monate, teilweise auch Jahre. Zahlreiche Menschen haben daran gearbeitet und wurden dafür vom Marken-Inhaber bezahlt.

Raubkopien können nur deshalb so billig gemacht werden, weil diese Arbeiten nicht gemacht werden mussten und somit keine Entwicklungskosten ausgegeben wurden. Häufig werden dann noch zweit- und drittklassige Materialien eingesetzt und damit kann, z.B. bei Schuhen, der Fuß nicht richtig geschützt werden.

Verletzt sich jemand, heißt es zunächst: Guck mal, wie sch...e die Jordans sind und eventuell kommt eine Klage auf den Marken-Inhaber zu, weil es ja die Produkthaftung gibt und jetzt ist der Rechte-Inhaber in der Beweispflicht, dass dieser Schuh nicht aus seiner Produktion stammt, was unnötige Kosten und Zeitverschwendung für ihn bedeutet.

Die Bestrafung kann also nicht hoch genug sein!!!

Weiß jemand, was mich da erwartet?

Ein Zöllner

Muss ich das Paket vor denen Augen öffnen

vielleicht. Das entscheidet der Zöllner

und muss eine Einfuhrsteuer bezahlen

wenn Du eine Überlassung erhältst, dann ja - sofern der Warenwert über 22 EUR liegt. Liegt er über 150 EUR, kommen noch Zölle dazu

oder wird die Ware vom Zoll eingezogen und vernichtet

wenn es sich um eine Markenrechtsverletzug (nachgemachte Markenware) handelt, dann ja

und mir droht eventuell eine Abmahnung

wenn es sich um eine Markenrechtsverletzug (nachgemachte Markenware) handelt, dann ja. Der Zoll informiert den Rechteinhaber. Von dessen Antwalt erhältst Du eine Unterlassungserklärung. Die Anwaltskosten zahlst Du, meist ein paar hundert EUR.

Wie ist es ausgegangen. Hast du eine Abmahnung/ Strafe bekommen?

Felix9588  23.11.2019, 17:49

Würd mich auch interressieren :D

Mimi19946678  06.12.2019, 20:50

Mich auch