auto mit Saisonkennzeichen in Privatstrasse parken?

3 Antworten

Also es liegt ganz klar hier ein Nutzungsmißbrauch eines öffentlich zugänglichen Stellplatzes vor, denn ein Parkplatz ist kein Abstellplatz für ein abgemeldetes Fahrzeug, bzw. zum verwahren einer Sache..

Hier wird eindeutig Parkraum entzogen, was einer Zweckentfremdung von Parkraum entspricht..

Im Übrigen ist durch dein Verhalten der gemeinschaftliche Sinn der Nutzung gestört, bzw. wird behindert, da der Platz dauerbelegt wird.

Siehe hierzu: BGB § 1004 Abs. 1, WEG § 13, WEG § 14, WEG § 15 Abs. 3

Urteil vom 04.03.2009, Az. 318 S 93/08 - LG Hamburg

O.K. dann also wieder anmelden und dann Parken...Danke für die rechtlichen Hinweise...seufz.....grummel

@Bienemau

wäre sinnvoll... dann kannst alle paar Wochen auch mal zur Waschstrasse fahren und der Parkplatz wurde dann ganz normal mit hin- und weg fahren genutzt...

Hallo,

solange das abgemeldete Fahrzeug nicht auf Öffentlichen Parkplätzen/Straßen geparkt wird kann keine Strafe verhängt werden.

Auf seinem Privatgelände/Stellplatz darf man natürlich so viele Fahrzeuge abstellen wie man möchte. Ob nun an- oder abgemeldet ist völlig egal.

das dachte ich bisher auch... es kann der Frömmste nicht in Frieden...!!!wahrscheinlich kam die Anzeige aufgrund der beengten Parksituation, aber der Stellplatz steht jedem Eigentümer zur Verfügung und ist auch nicht vermietet...hmm...mal sehen was das Amt am Montag sagt, werde gleich morgens anrufen... Danke schon mal...und jetzt Daumen drücken..

@Bienemau

Hallo nochmal. Das Amt hat heute das Verfahren eingestellt und uns rechtens versichert dass unsere Stellfläche rein privat ist, somit nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben wurde und eigentlich nicht einmal die Müllabfuhr einfahren dürfte( was ja nicht in unserem Interesse ist)...der Amtsschimmel hat zugegeben dass das Privatschild nicht gesehn wurde, Glück am Montag Morgen...Danke nochmal...

Bitte definiere "Privatstraße" mal genauer: Handelt es sich um einen öffentlich zugänglichen Verkehrsraum? Dann darf dort kein Fahrzeug ohne Zulassung stehen - also ist das Bußgeld durchaus gerechtfertigt.

Nein, ist in einer Wohnanlage ,die Zufahrt zu den Häusern endet bei der Einfahrt als öffentliche Strasse, es ist offiziell als Privatstrasse beschildert und die Parkplätze sind ausdrücklich für die Eigentümer..

@Bienemau

Auch Privatgelände ist - falls kein Tor/Schranke die Zufahrt beschränkt - öffentliches Verkehrsgelände.

@clemensw

Na dann haben alle Anwohner sich jahrelang keine Gedanken darüber gemacht...gilt das auch wenn unser Gelände /Wohnanlage eine Sackgasse ist? und wieso darf ein Auto nicht auf dem eingezeichneten Parkplatz stehen wenn die Parkplätze ausdrücklich mit Schild nur für Anwohner gekennzeichnet sind? Fragen, Fragen - nichts als Fragen...

@Bienemau

Um einige deiner Fragen zu beantworten:

gilt das auch wenn unser Gelände /Wohnanlage eine Sackgasse ist?

Ja. Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu StVO §1, Absatz 2:

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.

Klartext: Solange kein Tor/Schranke die Einfahrt verhindert und somit jeder reinfahren darf, ist das eine allgemeine Benutzung, d.h. es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche (öVF)

wieso darf ein Auto nicht auf dem eingezeichneten Parkplatz stehen

Weil (s.o.) es eine öVF ist und dort keine nicht zugelassenen KFZ abgestellt werden dürfen.

wenn die Parkplätze ausdrücklich mit Schild nur für Anwohner gekennzeichnet sind?

Die Beschilderung wirkt sich nicht auf das Abstellverbot aus.