Pflichtpraktikum wird auf Urlaub angerechnet?
Eine Freundin von mir macht Zurzeit einen Bundesfreiwilligendienst mit Ausbildung zur Rettungssanitäterin. Verpflichtender Bestandteil der Ausbildung ist ein 30-tägiges Klinikpraktikum. Ihr werden dafür 14 Tage Urlaub abgezogen. Für mich klingt das irgendwie nicht ganz so legal. Darf man das?
3 Antworten
Hi,
auch ohne die Details im konkreten Fall zu kennen - eine solche Vereinbarung dürfte grundsätzlich unzulässig sein.
Warum?
Urlaub ist Urlaub - Urlaub dient der Erholung, und die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen (auch zur Ausbildung) widerspricht dem Urlaubszweck.
Und da ist ganz eindeutig geregelt:
"Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten." - § 8 BUrlG
...was selbstverständlich auch im Rahmen eines BFD gilt.
"Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden." - § 13 Abs. 1 BFDG
Fazit
Mit der Einsatzstelle und dem Träger des Freiwilligendienstes Kontakt aufnehmen und klären. Die Regelung ist unzulässig und der Anspruch auf den Urlaub besteht.
LG
Eine Pflichtveranstaltung ist definitiv kein Urlaub.
Urlaub dient rein der Erholung, das darf nicht verrechnet werden.
Sie hat doch irgendeinen Betreuer beim Amt, den soll sie mal kontaktieren.
PS: und ich kenn das, weil bei uns früher Zivis immEinsatz waren.
Die mussten auch zu 2 Zivi-Kursen, dafür hatten sie freigestellt zu werden.
Urlaub stand auf einem anderen Blatt.
Ich erinnere mich sehr gut, dass einige unserer Jungs zurückkamen und erzählten, dass andere Zivis von ihren Betrieben auch so vera# wurden wie Deine Bekannte
Für mich klingt das irgendwie nicht ganz so legal
ist es auch nicht.
Wo findet dieses Praktikum statt? DRK?
In einem vom Arbeitgeber BRK ausgesuchten Krankenhaus