Betriebsferien als Urlaub abgezogen?

3 Antworten

Ist das rechtens ????

Nein!

Wenn Dein Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnet (sofern er dazu berechtigt und die Anordnung frühzeitig erfolgt ist), Du aber noch nicht genug Urlaubsanspruch erworben hat, um den Betriebsurlaub überhaupt "abdecken" zu können, dann gehen die vom Arbeitnehmer zu viel zu nehmenden Urlaubstage zu Lasten Deines Arbeitgebers, wenn er Dir nicht die Möglichkeit zur Arbeit einräumt (oder auch nicht einräumen kann).

Für die 4 Arbeitstage, die der Betrieb im Dezember 2016 geschlossen war, darf er Dir nur den von Dir in 2016 erworbenen Urlaubsanspruch in Höhe von 2,17 Tagen anrechnen (es wird nicht abgerundet!).

Für die restlichen 1,83 Urlaubstage, die zur "Erfüllung" der 4 Betriebsferientagen "fehlen", darf der Urlaubsanspruch für 2017 nicht angetastet werden (der Urlaubsanspruch entsteht und besteht für jedes Kalenderjahr separat - unabhängig vom vorangegangenen oder folgenden), ebenso wenig, wie er sie von Deinem Gehalt abziehen darf.

Für 2017 hast Du bei 3 vollen Beschäftigungsmonaten Anspruch auf 3/12 des Jahresurlaubs von 26 Tagen, das sind 6,5 = 7 Tage (hier muss aufgerundet werden).

Bei anzurechnenden 5 Tagen Betriebsurlaub bleibt Dir also ein Urlaubsanspruch von 2 Tage, der - wenn Dir der Urlaub aus dringenden (!!!) betrieblichen oder aus persönlichen (z.B. Erkrankung) Gründen bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr gewährt werden kann - vom Arbeitgeber ausgezahlt werden muss.

War der Betrieb am 23.12. auch geschlossen? Du sprichst ansonsten davon, dass er ab dem 27.12. (der 26.12. ist ja auch ein Feiertag) geschlossen war. Wird der 23.12. als ganzer oder als halber Tag angerechnet (dadurch würde sich die Rechnung ja etwas ändern, auch wenn es in Deinem Fall keine Rolle spielen würde).

Die Aussagen zum Urlaubsanspruch gelten unter der Voraussetzung, dass der Urlaub von 26 Tagen auf der Basis einer 5-Tag-Woche besteht.

Zu den 9 Minusstunden kann ich nur so viel sagen, dass sie Dir nur dann angerechnet werden dürfen, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto mit Regelungen zum Umgang mit Minusstunden gibt, und wenn die Minusstunden in Deine Verantwortung fallen er darf sie Dir also nicht anrechnen, wenn er die Verantwortung für das Entstehen der Minusstunden trägt.

Wieviel Urlaub steht Dir gemäß Vertrag jährlich zu? Von wann bis wann war der Betrieb genau geschlossen? Wieviele Tage pro Woche arbeitest Du? Hattest Du auch für Dezember Urlaubsanspruch?

Stern71262 
Fragesteller
 01.04.2017, 12:00

Mir wurden ins gesamt 11 Tage als Urlaub angerechnet, der Betrieb war 10tage geschlossen..., außerdem hätte ich 9 Std minus...! Für die Zeit von Dez bis April wurden mir 8 Tage Urlaub berechnet 

wilees  01.04.2017, 12:05
@Stern71262

Sei bitte so nett und sage mir die Schließungsdaten und beantworte meine anderen Fragen - nur so kann man versuchen wirklich konkret etwas sagen.

Stern71262 
Fragesteller
 01.04.2017, 12:47
@wilees

Schließung war von 23.12. bis 06.01. Jahresurlaub war vertraglich auf 26 Tage vereinbart. Dezember mit 2 Tagen bei einer 5 Tage Woche

wilees  01.04.2017, 12:58
@Stern71262

26 Urlaubstage aufgeteilt auf 12 Monate mal 4,5 Monate Betriebszugehörigkeit ergibt einen Urlaubsanspruch von 9,75 Tagen - aufgerundet 10 Tage.

In der Zeit vom 23.12. ( Freitag ) bis einschließlich 6. 1. ( Freitag ) liegen 10 Arbeitstage - da ja bekanntlich der 26.12. ein gesetzlicher Feiertag wäre. Also wo sollen hier die 3 Fehltage liegen?

Zu klären wären nur die 9 Fehlstunden - wodurch sollen diese lt. Deinem Arbeitgeber entstanden sein?

Familiengerd  01.04.2017, 22:07
@wilees

26 Urlaubstage aufgeteilt auf 12 Monate mal 4,5 Monate Betriebszugehörigkeit ergibt einen Urlaubsanspruch von 9,75 Tagen - aufgerundet 10 Tage.

1. Wie kommst Du auf einen Urlaubsanspruch für 4,5 Monate??

Urlaubsanspruch besteht in 2016 für 1 Monat und in 2017 für 3 Monate.

Für April besteht kein Urlaubsanspruch, da es sich nicht um einen vollen Beschäftigungsmonat (hier identisch mit Kalendermonat) handelt, es Urlaubsanspruch aber nur für volle Monate gibt.

Insgesamt besteht also ein Urlaubsanspruch von 2,17 Tage für 2016 und 6,5 Tagen für 2017 (die Frage der Aufrundung ist ein anderes Thema).

2. Wenn der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnet (sofern er dazu berechtigt und die Anordnung frühzeitig erfolgt ist), der Arbeitnehmer aber noch nicht genug Urlaubsanspruch erworben hat, dann gehen die vom Arbeitnehmer zu viel zu nehmenden Urlaubstage  zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit zur Arbeit einräumt.

3. Unabhängig davon darf er zu viel in 2016 anzurechnenden Urlaub nicht mit Urlaubsansprüchen aus dem Folgejahr verrechnen.

Der Betrieb war vom 26.12. bis 06.01. geschlossen. Vertraglich waren 26 Tage Jahresurlaub vereinbart bei einer 5 Tage Woche. Dezember waren 2 Tage Urlaubsanspruch