Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

10 Antworten

Das sind alles fragen, die dir die freundliche Dame oder der nette Herr vom Finanzamt selber sagen können. Ruf doch einfach mal an. Die Leute vom Finanzamt sind meistens sehr nett oder zumindest äußerst pflichtbewusst. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt in aller Regel immer für die betroffene Person, daher nicht zum Nachteil.

Auskunft gibt es in allen Finanzämtern, die für die jeweiligen Regionen, Orte, Gemeinden etc. zuständig sind. Das Finanzamt ist in diesem Fall sogar Auskunftspflichtig, es muss dich darüber informieren.

Du kannst dann mit einem Telefonat alle Fragen beantworten lassen, sofern du sie auch passend schilderst, damit die auch wissen was du nun erfahren möchtest.

Liebe Grüße: CaptainElmo

Warst du schon mal einkommenstreuerpflichtig?

Das Finanzamt schreibt einen nicht unbedingt an, wenn man nicht pflichtig ist.

Hast du eine Steuernummer und wie in deinem Fall etwas zu erwarten, dann hilft schon mal ein kurzer Anruf bei der für dich zuständigen Behörde, um das auch zu klären. Hast du keine, aus welchen Gründen auch immer, ist dies für eine Erklärung trotzdem ein muss. Normalerweise hat jeder in Deutschland erfasste Bürger eine SteuerID (ISt nicht unbedingt die Steuernummer. Diese IDs kriegen auch Babies.

Um deine Rückerstattung im vollen Umfangzu zu erhalten, solltest du, wie hier schon erwähnt, deine Erklärung mit deiner Steuernummer bis zum 31.05 abgegeben haben. Schaffst du das bis dahin nicht, kannst du auch eine stillschweigende Verlängerung erbitten. Ich habe das schon bis zu einem Jahr oder gar länger erbeten und wurde anstandslos gewährt. Ging bei mir telefonisch und bekam dann den schrieb schriftlich vom FInanzamt.

Nein, man bekommt nicht automatisch eine Aufforderung, sondern nur, wenn dem Finanzamt Anhaltspunkte vorliegen, nach denen eine Erklärung abzugeben wäre. Das kann sich z.B. auch aus der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ergeben.

Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für nichtselbständig Tätige ergibt sich aus § 46 Einkommensteuergesetz. Wenn keiner der darin erwähnten Tatbestände vorliegt und außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte vorliegen, bist Du nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

alexio7 
Fragesteller
 20.04.2012, 12:33

@Patrick: Danke für die Antwort

Mal angenommen ich bin verppflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wenn mich das Finanzamt weder auffordert noch erinnert, wird meine Steuererklärung anerkannt, wenn ich diese freiwillig viel später einreiche und eine Rückzahlung fordere?

PatrickLassan  20.04.2012, 19:00
@alexio7

Wenn Du die Erklärung vor Ablauf der Festsetzungsverjährung von vier Jahren abgibst, dann ja.

Wenn du in Arbeit gestanden bist, könntest du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Als Selbstständiger mußt du die Unterlagen abgeben sonst wirst du geschätzt. Ist hier dann auch wichtig da nach diesen Angaben der SIHK Beitrag berechnet wird und den bezahlst du dann auch wenn du nichts verdient hast.

Privat bist du nicht versichert und den Finanzämtern freut das auch noch, da viele auf zig Euro verzichten, nur weil sie glauben das da nichts bei rum kommt. Wenn du gearbeitet hast nimm die Steuerkarte und such dir einen Berater . Wenn du noch 10,- € auf die Hand bekommst hat sich das gelohnt. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

alexio7 
Fragesteller
 20.04.2012, 11:24

Ich bin Angestellter

Wenn du aus unerfindlichen Gründen bisher durchs Netz gerutscht bist, kann es dir passieren, dass du irgendwann ein freundliches Briefchen von deiner Steuerbehörde mit der Aufforderung bekommst, die (untenstehende) Summe zu überweisen. Das nennt man dann Steuerschätzung mit Strafsteuern, -Gebühren etc.Und ich kann dir sagen, das ist kein Zuckerschlecken. Der beste Weg ist: Hin zum Finanzamt, und ganz unbedarft fragen, ob man dich übersehen hat, weil du schon so lange nichts von ihnen gehört hast. So kannst du vielleicht mit einem blauen Auge davonkommen. Noch besser allserdings: Such dir einen Steuerberatungsverein, geh hin und frag, was deine Rechte und Pflichten sind. So schreckst du keine schlafenden Hunde (Finanzamt) auf und weisst, was auf dich zukommt oder nicht. Ausserdem machen die für ein paar € deine Steuererklärung.

PatrickLassan  20.04.2012, 11:43

Bevor das Finanzamt schätzt, bekommt man erst eine Aufforderung, eine Erklärung abzugeben und meist auch noch eine Erinnerung( evtl. mit Androhung eines Zwangsgelds), wenn man es nicht macht. 'Strafsteuern' bzw. 'Gebühren' gibt es außerdem nicht, höchstens Verspätungszuschläge (bis zu 10% des festgesetzten Steuerbetrags).