Wann übermittelt die Krankenkasse meine Beiträge an das Finanzamt für das vergangene Jahr?

3 Antworten

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Die KK übermittelt nur die Daten an das Finanzamt für die Zeiträume, in denen sie Krankengeld gezahlt hat. Dabei kommt es nicht darauf an, für welchen Zeitraum, sondern wann die Zahlung erfolgte (Zuflussprinzip). Wenn du z.B. im Dezember 2017Anspruch auf Krankengeld hattest, die Zahlung aber erst im Januar 2018 erfolgte, wird die Meldung erst für das Steuerjahr 2018 abgegeben.

Danke für die Antwort schonmal! Ich habe das ganze Jahr 2017 gearbeitet und KK Beiträge durchgehend gezahlt von Januar bis Dezember. Trotz des Zuflussprinzips dachte ich, dass z.B. der März 2017 inzwischen bereits übermittelt worden sei?

@FranzSuedtirol

Wenn du als pflichtversicherter Beschäftigter das ganze Jahr über Beiträge gezahlt hast, meldet die KK nichts an das Finanzamt, weil sie für die Beitragstragung nicht zuständig war, sondern dein Arbeitgeber. Dieser macht dann auch die Meldung an das Finanzamt.

Anders sieht es aus, wenn du freiwillig versichert warst, denn dann zieht die KK die Beiträge von dir ein und meldet diese auch an das Finanzamt bzw. stellt dir eine Bescheinigung darüber aus. Warst du vielleicht als Beschäftigter freiwillig versichert, weil dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag?

@okieh56

Mein Einkommen liegt gleichmäßig im Rahmen von 2,5-4k brutto monatlich. Überschreite ich damit irgendeine Grenze für die Meldung? Danke!

@FranzSuedtirol

Nein. Mit dem Einkommen bist du pflichtversichert. Die Meldung obliegt deinem Arbeitgeber mittels der elektronischen Lohnsteuerkarte. Da kein Krankengeld gezahlt wurde, meldet die KK nichts an das Finanzamt.

@okieh56

Ah vielen Dank. Dann macht das Sinn und dann wird da auch nichts mehr kommen von der KK. Dann kann ich meine Steuererklärung auch jetzt abgeben und das Finanzamt wird auch schon alle Daten von meinem Arbeitgeber haben? (das ist ja verpflichtend bis Ende Feb)

@FranzSuedtirol

Genau so ist das. Jetzt kannst du ruhig schlafen - gute Nacht.

für deine gezahlten Beiträge aus deiner Beschäftigung ist dieser Nachweis nicht. dafür bekommt man keinen gesonderten.

man erhält nur dann so einen Beleg, wenn entweder Krankengeld gezahlt worden ist, oder Beitragserstattungen oder Prämienzahlungen geflossen sind.

wenn du also z.B. aus einem Bonusprogramm oder einem Wahltarif etwas erstattet bekommen hast, dann ist dies der Beleg dafür.

die Beiträge aus deiner Beschäftigung siehst du auf der Bescheinigung, die du vom Arbeitgeber bekommst.

Für welchen Zeitraum hast Du in 2017 Krankengeld bezogen?

Alle anderen Daten incl. Sozialversicherungsbeiträge übermittelt der Arbeitgeber.

Danke für die Antwort schonmal! Krankengeld habe ich keines bezogen. Ich habe das ganze Jahr 2017 gearbeitet, aber wann übermittelt der Arbeitgeber (oder die Krankenkasse) an das Finanzamt denn diese Daten?

@FranzSuedtirol

Mit der letzten Abrechnung im Dezember - Du hast doch auch diesen "Wisch" erhalten, aus dem Du Dein Gesamtjahreseinkommen, die einbehaltene Lohnsteuer und Deine Sozialabgaben ablesen konntest.