Ab wann muss ein Student eine Steuernachzahlung machen?

4 Antworten

Wenn du nur die Tätigkeit als Werkstudent ausgeübt hast, kann es zu keiner Nachzahlung kommen. Wenn dein Gesamteinkommmen unter dem Grundfreibetrag liegt (2016: 8.653 €), dann erhälst du die gzahlte Lohnsteuer erstattet.

Zu einer Nachzahlung kommt es vor allem, wenn man Einkünfte erzielt, von denen kein Steuerabzug im Vorfeld vorgenommen wird und diese insgesamt über dem Grundfreibetrag liegen. Das betrifft vor allem selbständige Tätigkeiten oder Einkünfte aus Vermietung.

Wenn es um 2016 geht, hast Du bestimmt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Daraus kannst Du erkennen, ob Du überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast.

Wenn ja: Lade Dir das ELSTER- Programm auf den Rechner und gib Deine persönlichen Daten und die Werte von der Lohnsteuerbescheinigung ein.

Das Programm errechnet dann, ob Du die Lohnsteuer erstattet bekommst oder ob Du nachzahlen musst.

ekesicil 
Fragesteller
 02.07.2017, 00:59

Es geht um die letzten 3 Jahre, wobei ich nur im Jahr 2015 Lohnsteuer zahlen musste. Habe gelesen, dass Studenten bis zu 4 Jahre zurück Steuererklärungen machen können.

Trotzdem habe ich über die 3 Jahre hinweg Ausgaben gehabt. Lohnt es sich dann nicht für die 3 Jahre eine Erklärung zu machen oder sollte ich nur für das Jahr 2015 eine machen?

Helmuthk  02.07.2017, 09:25
@ekesicil

Es gibt für Studenten keine anderen Vorschriften als für den Rest der Bevölkerung.

Sicher kannst Du rückwirkend Steuererklärungen abgeben.

Ob sich das aber lohnt, kann nur ein Fachmann vor Ort (Steuerberater, Lohnsteuerhilfe- Verein) entscheiden.

petrapetra64  02.07.2017, 09:31
@ekesicil

Man kann nur jährlich Steuererklärungen machen und wenn du keine Steuer gezahlt hast, dann kannst du leider auch nichts zurück bekommen für diese Jahre, da helfen dir deine Unkosten leider gar nichts. 

Nur für das Jahr, in dem Steuern gezahlt hast, kannst du diese raus bekommen. Da du ja nur ein paar Monate voll gearbeitet hast, bekommst du wahrscheinlich eh alles raus, auch bereits ohne deine Unkosten, gib sie aber trotzdem mit an zur Sicherheit. 

Neben dem Grundfreibetrag hast du auch noch eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro und die Sozialversicherungen sind auch teilweise absetzbar. 

Nachzahlungen hast du bei einem normalen Job mit Steuerklasse 1 nicht zu fürchten. Nur wenn man mehrere Jobs hat oder sonstige Einnahmen, dann kann es zu Nachzahlungen kommen.

ekesicil 
Fragesteller
 02.07.2017, 11:07
@petrapetra64

Vielen Dank für die Antworten. Hat mir viel geholfen, habe jetzt einen besseren Überblick. Eine letzte Frage hab ich jetzt aber noch. Müsste ich dann für die Jahre in denen ich keine Lohnsteuer zahlen musste, ein Verlustvortrag machen? So hab ich das aus einem Beitrag im TV verstanden.

DerHans  02.07.2017, 11:35
@ekesicil

Um einen Verlustvortrag geltend zu machen, hättest du jedes Jahr die Steuererklärung abgeben müssen.

Die Einkommenssteuer ist eine JAHRESSTEUER.

Wenn du in einem Kalenderjahr weniger als das existentielle Grundeinkommen verdient hast, bekommst du deine Steuern zurück.

(c. 8.500 € zu versteuerndes Einkommen)

Hast du mehr verdient, wird eine Steuernachzahlung verfügt, die du dann im nächsten Jahr zahlen musst.

Dass du was nachzahlen musst, ist nach dem was du schreibst, sehr unwahrscheinlich.

Eine Nachzahlung ist bei einem unselbständig beschäftigten (Werkstudent) ohnehin nicht zu erwarten. Wenn du als Werkstudent gearbeitet hast, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits abgeführt. Also wenn, dann wirst du die zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurück bekommen.