Pflegeheimkosten ,was darf vom Ersparten behalten werden

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... das Sozialamt der Stadt wird zunächst die anfallenden Kosten aus dem Einkommen und Vermögen Deiner Mutter decken. Da das nicht lange reicht werden die Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen. Bei Dir dürfte das wohl nicht der Fall sein, bei Deinem Bruder sicher schon. Auch in dem Fall meldet sich das Sozilamt und prüft sein Einkommen...

Siehe auch den Elternunterhalts-Rechner -> http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php

Da von einer normalen Rente niemand eine stationäre Pflege bezahlen kann, springt das Sozialamt ein. Das eigene Einkommen des Leistungsempfängers wird zur Deckung heran gezogen. Für den täglichen Bedarf bleibt ein "Taschengeld" von knapp 100 €. Man ist ja voll verpflegt.

Das eigene Vermögen wird ebenfalls zur Deckung des Bedarfs heran gezogen. Wenn Erben dieses Vermögen geschont sehen wollen, müssten sie auch die aufgelaufenen Schulden beim Sozialamt zahlen.

Der Bruder wird höchst wahrscheinlich zum Unterhalt heran gezogen. Das kommt natürlich darauf an, in wie weit ihm diese Häuser überhaupt gehören.

Die Häüser sind sein Eigentum,,,,,,,

Sicherlich sollten es wohl 10,00 Euro heißen.??

Von den € 20.000 bleiben nur € 2.600,-- unangetastet. Bevor das Sozialamt einspringt müssen also 17.400,-- des Vermögens verbraucht werden. Ist das der Fall, prüft das Sozialamt, ob die Kinder in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen. Infos hierfür gibt es auf www.umsorgt-wohnen.de

Sollte meine Mutter vorher versterben und es bleibt nicht verbrauchtest Geld über wer bekommt das Geld ??

@olefregatte

Was passiert mit dem Restlichen Vermögen,wenn meine Mutter verstirbt und es nicht aufgebraucht wurde??????????