Oma hat der Urenkelin Geld geschenkt vor 6 Monaten, jetzt muß sie ins Heim...Geld zurückzahlen?

10 Antworten

Mhmmm, der eine sagt so der andere so.... Vielleicht jemand hier der das "am eigenen Leib ( Konto ) " erlebt hat oder hat vielleicht jemand einen Link - bitte einen für Laien verständlichen - wo man die Sache mal nachlesen kann.... Wieviel "Erspartes" steht einem ( in diesem Fall der Oma ) eigentlich zu OHNE das es angerechnet wird ?! Danke nochmals

Man muss hier unterscheiden zwischen Schnkungsrückforderung des Schenkers wegen Verarmung (§ 528 BGB), und Rückforderung von Amts wegen wegen Anspruchs auf Sozialhilfe. In ertserem Fall kann der Schenker noch bis 30 Jahre nach der Schenkung die Rückgabe des verschenkten Eigentums fordern; geht es allerdings um eine Rückabwicklung von Amts wegen infolge Inanspruchnahme von Sozialhilfe, dann gilt eine 10-Jahres-Frist. Hat der Schenker also binnen der vergangenen 10 Jahre Vermögensgegenstände verschenkt und muss nun - aufgrund Pflegebedürftigkeit o.ä. - Sozialhilfe in Anspruch nehmen, dann ist die Behörde berechtigt, solche schenkungen rückgängig zu machen. Dabei ist es übrigens egal, ob der Schenker und der Beschenkte in einem unterhaltspflichtigen Verhältnis zueinander stehen, oder um welche Art der Zuwendung (Geld, Wertpapiere, Immobilien, ...) es sich dabei handelte. Lt. Wikipedia gibt es jährlich über 360000 Fälle dieser Art.

Keine Rechtsberatung!

Eine Schenkung ist ein rechtskräftiges Geschäft und das Geld gehört der Oma nicht mehr. Und zurück fordern kann sie es auch nicht. Das ist Unsinn!

Ich würde erstmal den Mund halten und sehen wie das Amt reagiert. Machen die nichts, dann würd ich auch die Füße still halten. Kommt ein Schrieb desswegen, dann ab zum Anwalt. Auf keinen Fall selbst versuchen zu regeln

Wenn Oma den Heimplatz nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen der Krankenkasse noch selbst finanzieren kann, braucht kein Geld zurückgefordert werden. Sollten aber Leistungen eines kommunalen Trägers (Sozialamt) beantragt werden, ist das geschenkte Geld einzsetzen. Die Frage nach Schenkung taucht in jedem Sozialhilfeantrag auf und muss belegt werden, wenn die Sozialamtsmitarbeiter Verdacht schöpfen. Bei falscher Angabe, kann die Leistung eingestellt werden, und ein Strafverfahren kann eingeleitet werden. Ich habe allerdings noch nie erlebt, dass das Sozialamt die Kontoauszüge mehr als ein Jahr zurückverfolgt. In der Regel sind die letzten 3-6 Monate nachzuweisen.

Meine Erfahrung ist ca 15 Jahre alt: Damals J A und auch Rückzahlung, wenn nicht mehr vorhanden.