db RentenFond behalten oder auflösen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

halten 56%
auflösen 44%

15 Antworten

halten

In diesem ,vielleicht zugeben etwas im Mittelfeld bewegenden Produkt der Zürich Versicherung ist eins trotzdem vor Vorteil : Der damalige Steuervorteile der Verträge die vor dem 01.01.2005 zu Stande gekommen sind..ebenso ist der Garantiezins von damals besser als der ,der heute angeboten wird..also wenn möglich so schnell wie auch immer auf den alten Beitrag kommen und weiter einzahlen...erst einmal ohne Dynamik ! Hg DerMakler

auflösen

Hi, grundsätzlich ist Fondssparen die Anlage die in der Vergangenheit die höchsten Renditen ermöglicht hat. Nur mußt Du lernen die Fonds zu beobachten. (Musterdepot Internet zB onvista) Denn wenn die Börsen abstützen, wie 2008, dann sollte man sein Geld sichern durch eine Fondswechsel in einen Geldmarkt-oder Rentenfonds. Voraussetzung ist das in Deiner Police auch diese Fondsalternativen zur Sicherung vorhanden sind. Wer gewinnen will- darf nicht verlieren! Wenn du dazu bereit bist zu lernen, dann drinbleiben! Wenn in der Police noch länger hohe Kosten gezogen werden und kein Geld transparent in die Anlage fließt, dann auflösen. Mache dann selber für 25- 50€ Fondssparen, da kannst Du immer ran und später auch in eine Altersvorsorge reinzahlen. Von Anlagen im verzinslichen rate ich dir voll ab, den es gilt die Inflation (2,5% pro Jahr)zu berücksichtigen. Viel Glück!

halten

Als Vermögensberater rate ich Dir dringend, die Fondsrente mit einem höheren Beitrag als jetzt (ca. 12,00 Euro) weiter zu bedienen. Ich schlage Dir einen mtl. Beitrag von ca. 50,00 Euro vor. Grund: Bekanntlich vermehrt sich Dein eingezahltes Kapital frühestens nach einer Laufzeit von 10 bis 12 Jahren. Vorher bist Du immer im Minus bei langen Laufzeiten. Außerdem hast Du den Fehler gemacht, den Beitrag zu stark (von 100,-- auf 10,-- Euro) zu senken. Dadurch hast Du bis heute praktisch keinen Rückkaufswert, denn am Anfang werden sämtliche Kosten der Versicherung belastet. Da immer weitere Kosten anfallen, erhöht sich Dein Guthaben bei dem Minibeitrag auch nicht. Deshalb der Rat eines Experten: Beitrag erhöhen und den Vertrag auch durchhalten.

Ja, stimmt, Du kannst dir das ganze Geld auch im Sinne von Wohnriester als Einmalbetrag zur Teil-Tilgung einer noch unerledigten Hypothek für selbst genutzten Wohnraum (als Altersvorsorge-Baustein inzwischen anerkannt) oder zu 30 Prozent als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen. Dann aber bitte schön schaue man einmal in die steuerliche Betrachtung. Dann vergeht dir die Freude an diesem Geschäft. Und zudem beachte man, daß die Steuer stets eine gewillkürte, also jederzeit änderbare Kondition ist. Sie ist also nicht Vertragskondition, die Vertrauensschutz (Bestandsschutz zu Bedingungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses) genießt. Es steht ausdrücklich geschrieben schon heute, daß die Renten - zumindest bis dahin - vollends der Einkommensbesteuerung unterliegen - und wieviel das sein wird, verraten wir euch dann! Und selbst wenn Du dein Teil (die volle Auszahlung) in die selbst genutzte Wohneinheit (Eigentumswohnung) legen willst, also dann irgendwann mit der Auszahlung zum 65. Lebensjahr damit tilgen willst: wo bitte schön sollte diese Wohnung liegen HEUTE? Wo Du doch gar nicht weißt, wo und unter welchen Umständen Du mal landen wirst in dieser fernen Zukunft... Und Beitragsgarantie schön und gut, aber was ist (und so hatte ichs auch nur gemeint) nach 13 Jahren und einem Tag??? Alles futsch, oder?!

Pumin  03.08.2010, 16:25

Sorry das ich da schon wieder zwischenfunken muss :) Wiesoist nach 13 Jahren und einem Tag alles futsch? Tod bei Rentenbezug bedeuted Restkapital- bereits gezahlte Rente zurück. Die 13 Jahre bedeuten doch nur, das die Hinterbliebenen (Erben) min. 13 Jahre die Rente weiter bekommen. Und zur Steuer... Sicher ist die Besteuerung willkürlich, jedoch werden hierbei schon gewisse "Spielregeln" vereinbart. Denke nur mal an die neue Besteuerung von Altersvorsorge: (Lebensversicherung) Verträge die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, unterliegen dem alten Steuerrecht. Also bsteht schon ein gewisses Bestandsrecht, trotz Änderungen ;)

halten

Hallo,

nach Monaten melde ich mal wieder ;)

Ich habe mich wieder einmal mit meiner Versicherung auseinander gesetzt. Diese meinten heute wäre im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Rückkaufswert bei 369,37 EUR inkl. Storno-gebühren von 471 EUR. Dabei wurde ich das erste mal über die Kosten, die bei Vertragsabschluss angefallen sind, aufgeklärt. Die Kosten belaufen sich auf mehrere Tausend EUR, dass mir bei dem Gedanken ganz schlecht wird.

Nun stellt sich für mich die Frage, beitragsfrei stellen (ist jetzt möglich), Beitrag verringern (25 EUR) oder kündigen.

Sollte ich den Beitrag reduzieren, beibehalten (50 EUR) und bis zum Ende, mindestens 12 Jahre, zahlen?

Oder Beitragsfreistellung beantragen, wobei die Kosten ja weiterlaufen würden und nach 12 Jahren das Guthaben aufgebraucht wäre?