Darf mein Vater im Pflegeheim erben?

8 Antworten

Sofern ihr Vater geschäftsfähig ist, kann er die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis ausschlagen. Die Ausschlagung muß persönlich beim Nachlassgericht oder einen Notar erfolgen. Durch die Ausschlagung wird der zum Erbe berufen, der auch erben würde, hätte der Vater den Erbfall nicht erlebt. Bei der gesetzlichen Erbfolge wären das bei den unteren Ordnungen seine Kinder.

Es besteht zwar die Gefahr, das das Sozialamt die Leistungen kürzt,allerdings ist das bei einen Heimbewohner in der Praxis schwierig.

Ein Zugriff auf die Kinder ist aus der Erbschaft heraus nicht möglich. Allerding kommt eine Inanspruchnahe im Rahmen des Elternunterhalts in Betracht, wenn sich das Vermögen durch die Erbschaft entsprechend erhöht.



Hallo!

Ich habe so was schon mal erlebt, da hätte ein im Heim einquartierter Mensch geerbt ------> und nix von dem Geld gehabt, weil es für die Unterbringung verwendet worden wäre. Da wurde das Testament dann geändert, damit das Geld nicht beim Amt landete, es ging um über 100000 Euro.

Man kann sagen: In solchen Fällen hält das Sozialamt ganz schnell die Hand auf, noch bevor es beim Erben angekommen ist. Gerade wenn da jemand begünstigt wird, der weitestgehend mittellos ist!

Ich würde an eurer Stelle versuchen das der Tante klarzumachen & das Testament so zu ändern, dass jemand von euch das Geld bekommt, es aber für den Vater ausgegeben werden muss bzw. für das, was er sich wünscht und was er braucht. Das kann man so festhalten.

Danke für die Antwort. Leider können wir die Tante nicht mehr sprechen .Sie ist verstorben.

@teeane

Das tut mir leid.

Vielleicht könnt ihr als Vermögensverwalter auftreten, hört euch mal beim VdK Sozialverband um. Die sind recht kompetent!

und nix von dem Geld gehabt, weil es für die Unterbringung verwendet worden wär

Wobei ich hier anmerken möchte das der Heimbewohner für die Kosten verantwortlich ist- eine rundum Versorgung zu finanzieren unterliegt in erster Linie seiner Verantwortung / in der Verantwortung der Pflegeversicherung. Kommt Geld ins Haus sehe ich kein Problem darin das für den Lebensunterhalt zu verwenden.

Wäre der Herr nicht im Heim würde es auch in Dinge investieren die ihm wichtig sind.

Stell dir vor ich checke für ein Jahr in ein Wellness- Hotel ein und du bekommst die Rechnung..so ähnlich ergeht es dem Steuerzahler / der Solidrgemeinschaft.

Derzeit scheint er ja schon die Restkosten der Heimunterbringung aus Steuergeldern zu bekommen. D.h. seine Rente und das Pflegegeld reichen für die Unterbringung nicht aus.

Du bist scheit es, auch nicht in der Pflicht bisher, da dein Freibetrag von 1800,-- Euro nicht überschritten wird. erbst nun du an seiner Statt, wird das Sozialamt dich mit den Erträgen aus dem Erbe ggf. heranziehen. Es gibt ein Schonvermögen, das ist aber individuell zu berechnen. Alles darüber hinaus wirst du dann erst einmal für die Pflege auswenden müssen.

Danach ist dann wieder das Sozialamt dran.

Ja, mir erscheint es tatsächlich klug, wenn er auf sein Erbe verzichten würde. Denn wie schon vermutet, ist das Geld sonst recht schnell weg. 

Wenn er auf das Erbe verzichtet, erbt derjenige, der als nächster in der Erbfolge kommt. Ob das du bist, weißt du selbst am besten. 

Nein, ich bin nicht in der nächsten Erbfolge. Ich hatte gedacht, er könnte zugunsten von mir verzichten.

@teeane

Man kann nicht einfach "zugunsten von" jemandem verzichten. Es geht ja hier um die gesetzliche Erbfolge. Wenn dein Vater verzichtet, kommt der nächste in der gesetzlichen Erbfolge dran. 

dein Vater könnte zu deinen Gunsten auf das Erbe verzichten - dann hält sich das Sozialamt/Pflegekasse halt an dich ...

Auch nicht wirklich prickelnd, oder? Trotzdem Danke für die schnelle Antwort.