Pferde auf der Weide ohne Strom auf dem Zaun?

4 Antworten

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Wenn die Pferde durchgehen, ist es eigentlich egal, wie der Zaun gesichert ist. Der Halter ist in jedem Fall haftbar.

Tierhaltung bedeutet "Gefährdungshaftung". Das heißt unabhängig von einer "Schuld" haftet der Halter.

onuzz 
Fragesteller
 02.01.2018, 10:58

😱 heißt das, der Stallbesi kann den Zaun pflegen oder vergammeln lassen - ich bin auf jeden Fall selber in der Haftung, wenn mein Pferd ausbüchst und Schaden anrichtet? Und dem Stallbesi passiert nichts - wenn er zum Beispiel den Strom nicht anstellen will (in diesem Fall um Kosten sparen, läuft der Strom nur Nachts, ist ein Offenstall) oder der Zaun eben nicht hütesicher ist?

DerHans  02.01.2018, 11:53
@onuzz

Ein Geschädigter Dritter wird sich an den Pferdehalter wenden. Dort greift die Haftpflichtversicherung. Du als Halter kannst dann natürlich VERSUCHEN, vom Grundbesitzer die Kosten erstattet zu bekommen.

Wer aber sein Grundstück bereits verkommen lässt, bei dem ist meist nicht so viel zu holen. Die Bank ist sicher vorrangig im Grundbuch

Diese Frage habe ich vor einiger Zeit mit meinem Onkel durch gesprochen. Er war damals selbständiger Landwirt unter anderem mit Milchkühen. Ich fragte ihn, was passiert, wenn seine Tiere durch den Zaun gehen und zum Beispiel auf einer Straße einen Unfall verursachen. Er sagte mir ganz klar - dann hat er ein Problem!

Zunächst einmal kommt die Polizei und nimmt den Schaden auf. Anschließend kam bei ihm die Berufsgenossenschaft (er war selbständig). Die schicken Fach-leute, die den Zaun überprüfen - ist der Zaun hoch genug, sind die Pfähle nicht abgefault, führte der Zaun Strom. Und die Leute haben Ahnung vom Fach. Stellten die auch nur einen einzigen Verstoß fest, hatte er ein Problem!

DerHans  02.01.2018, 11:57

Die BG hat in dem Fall nur etwas damit zu tun, wenn der Landwirt selbst oder einer seiner Mitarbeiter verletzt wird. Für Fremdschäden ist alleine die Betriebshaftpflicht des Bauern zuständig. Diese beinhaltet auch das Tierhalterrisiko.

Etwas anderes ist, ob der Landwirt strafrechtlich belangt werden kann, wenn er seine Zäune vernachlässigt.

ja das wird mit der Versicherung ein Problem geben, sofern etwas passiert, wenn die Zäune nicht unter Strom stehen (hütesicher) oder eben nicht der Norm (auch von der Höhe und der Abteilung der Stromdrähte) entspricht.

Manch einer mag glauben, dass Pferde die lange genug auf der gewohnten Koppel stehen, nicht mehr regelmäßig abtesten. Dem ist nicht so. Schon allein weil das Gras neben dem Zaun viel besser mundet, wird immer wieder der Kopf unten durch geschoben und zeitgleich auch die Spannung geprüft und das gerne an allen möglichen Stellen.

Es ist fahrlässig, denn wer eigene oder auch fremde Pferde hält, hat auch Sorge zu tragen, dass diese eben nicht ausbrechen und womöglich Schäden anrichten.

Weidezaun Abmessungen

Der Zaun

 sollte mindestens 1,20 Meter hoch sein oder entsprechend 0,8 x Widerristhöhe des größten Pferdes. Bei einem 1,50 Meter großen Quarter Horse reicht also die Mindestgröße, ein 1,70 Meter großes Warmblut benötigt einen Zaun von 1,40 Meter Höhe.

Die Pfähle

 müssen mindestens mit einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegraben werden. Daraus resultiert eine Gesamtpfahllänge von 2,00 bis 2,25 Metern. Der Mindestdurchmesser eines runden Holzpfahls beträgt 9 bis 12 cm. Die Eck- und Torpfosten sollten wesentlich dicker sein. Die Pfostenabstände dürfen 2,5 bis 4 Meter betragen.

Querverstrebungen

 sollten in einen Abstand von ca. 40 bis 50 cm von innen angebracht werden, in der Regel werden 3 Querriegel verwendet. Holzplanken sollten mindestens 4 cm stark sein und Rundhölzer einen Mindestdurchmesser von 10 cm haben.

Schrauben oder Nägel

 sollen so lang sein, dass die Einschlagtiefe in den Pfahl die Hälfte bis zwei Drittel des Pfostendurchmessers beträgt.

Elektro-Litzen/Bänder sollen 4 bis 6 cm breit sein.

Weidezaungeräte

 müssen eine Spannung von 2000 bis 5000 Volt, maximal 10 000 Volt aufbringen.

Quelle: http://www.barnboox.de/pferdewissen/haltung/weidemanagement/der-perfekte-weidezaun-was-ist-rechtlich-vorgeschrieben/

DerHans  02.01.2018, 12:01

Trotzdem gilt die Gefährdungshaftung für den Tierhalter. Der geschädigte muss sich darum gar nicht kümmern.

Ob der Halter dann den Verpächter des Grundstücks haftbar machen kann, ist eine weitere gute Frage.

Wer seinen Zaun vergammeln lässt, bei dem ist oft nichts zu holen.

Ja, das kann zum Problem werden. Ein Zaun muß Hütesicher sein. Es gibt so gar verschiedene empfohlene Richtlinien was die Höhe des Zaunes angeht. Da macht die Versicherung durchaus Probleme, es wird auch nachgeforscht wie es passieren konnte das die Pferde ausgebrochen sind. Ich denke das dies eines der ersten Fragen sein wird was das Stromgerät ect angeht.