Ohne den Besitzerwechsel in den Equidenpass einzutragen ein Pferd verkauft, was entstehen für Konsequenzen?

7 Antworten

Der Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis - übrigens müssten mir sonst alle Pferde meiner Einsteller gehören da die Pässe bei mir gelagert werden - sondern dient nur zur Identifikation des Pferdes, Nachweis von Impfungen usw.

Man kann (bzw. sollte) den Besitzwechseln eintragen lassen, es hat aber keine rechtliche Konsequenz wenn man es nicht tut. Gerade bei Freizeitpferden die keine Schauen oder Turniere laufen sollen wird das oft vernachlässigt.

Als Eigentumsnachweis dient einzig und allein die Eigentumsurkunde und die muss jedes Pferd besitzen. Da würde ich also nochmal deutlichst beim Vorbesitzer nachhaken - im blödsten Fall steht der mit dem Ding irgendwann bei dir auf dem Hof und will "sein" Pferd abholen. Zum Glück hast du immerhin einen Kaufvertrag, der nachweist dass du das Tier auch wirklich gekauft hast...

Ich habe meine Stute 2005 bei der Züchterin gekauft. Mit vollen Papieren natürlich, sie ist eine Vollblutaraberstute und war als Zuchtstute beim Araberverband registriert.

Ich habe mich ewig nicht darum gekümmert, das Pferd auf mich umtragen zu lassen. Irgendwann habe ich es dann gemacht. Aber wann? Weiß ich nicht mehr. Vor vielleicht zwei Jahren. Ich wollte das Pferd ja nicht mehr als Zuchtstute benutzen. Und nicht auf Turniere gehen.

Ich habe die Papiere zum Verband geschickt und dann nach einiger Zeit zurückbekommen. Das war´s.

Und mein vorheriges Pferd hatte ich 1980 gekauft und so um 2003 überhaupt erst beim Verband den Besitzerwechsel angezeigt.

Probleme deswegen habe ich nie bekommen.

Ich würde also den Equidenpass samt Eigentumsurkunde, wenn es die überhaupt gibt, an die Stelle schicken, die den Pass ausgestellt hat - meist die FN. Das reicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe ein Pferd gekauft, bei dem der Vorbesitzer kategorisch sagte "hat der nicht", als ich nach der Eigentumsurkunde fragte. Ich hab dann in Erfahrung gebracht, dass mein Pferd, das 1996 in der EU geborene Pferde auf alle Fälle eine Eigentumsurkunde haben, denn die war da schon längst unumgänglich. Also hatte ich nochmal rückgefragt und noch ein "hab ich nie gesehen" bekommen und das war's dann. So, nun muss aber derjenige die als verloren melden, der sie verloren hat und nicht der, der das Jahre später feststellt. Ich konnte die ganze Geschichte rückverfolgen, durch welche Hände mein Pferd ging und natürlich sagten alle bis zum direkten Vorbesitzer "selbstverständlich haben wir die weitergegeben - mit Verkaufseintrag". Entsprechend musste ich über Fotos von den Abzeichen, den Wirbeln und dem Brand meines Pferdes nachweisen, dass es definitiv das im Equidenpass beschriebene Pferd ist. Ich musste zudem den Verlust auf mich nehmen und notariell bestätigen lassen (was mich fast mehr gekostet hatte als das Pferd selbst) und ich musste dann alles inkl. Kaufvertrag zum Verband tragen, der mir eine neue Eigentumsurkunde ausstellte und den Pass umschrieb. Die beiden Gebühren fielen auch noch an.

Wäre mir nicht unwohl gewesen, ein Pferd ohne Eigentumsurkunde zu besitzen bei einem Vorbesitzer, der mir nicht ganz "astrein" wirkt, dann hätte ich drauf verzichtet. Aber irgendwie war das schwierig mit dem nicht bestätigten Eigentum. Ich stelle ein Pferd in einem anderen Stall ein - ohne offensichtlich Eigentümer zu sein. Ich entscheide über Behandlungen, irgendwann in den nächsten 10 Jahren wahrscheinlich auch über den Tod des Pferdes - ohne offensichtlich Eigentümer zu sein. Turniere, bei denen der Eigentumseintrag ja auch eine Rolle spielt, werden jetzt nicht mehr vorkommen, vor 10 Jahren, als ich das Pferd gekauft habe, war das zumindest theoretisch noch durchaus denkbar.

Es ist also immer auch eine Frage der persönlichen Wertigkeiten und dessen, was man mit dem Pferd auch machen möchte, ob man den großen Aufwand der Wiederherstellung von so einem Dokument treibt oder eben mit dem lebt, was der Fall ist. Ich schätze, der Amtsvet interessiert sich dafür am wenigsten, der will wissen, ob da Schlachtpferde sind oder nicht und solche Sachen. Das Eigentum lässt sich ja auch über die Nachverfolgung der Kaufverträge feststellen, sofern diese lückenlos sind. Entstehen Lücken, ist es natürlich spannend ... nicht, dass so ein Pferd Hehlerware ist. Dafür gibt es dieses Dokument ja.

Hallo,

Ja also die Kaufverträge sind komplett lückenlos. Danke für deine Antwort die ist auch sehr hilfreich :)

1. Urteile zum Equidenpass:

Der Equidenpass ist zwar für den Transport und die Identifikation des Pferdes sowie Dokumentation von Impfungen und verabreichten Medikamenten notwendig, aber nicht zum Nachweis des Eigentums am Pferd bestimmt, ebenso wie die Zuchtbescheinigung.

So entschied das OLG Hamm am 13.11.2006, Az.: 2 U 146/06 daß sich aus dem Equidenpass keine Vermutung für eine Eigentümerstellung ergebe. So ist auch bereits nach der Terminologie im Equidenpass der Besitzer und nicht der Eigentümer des Pferdes einzutragen. Lediglich der Züchter ( Erstbesitzer ) wird zwangsläufig eingetragen.

Nach Ansicht des AG Bad Iburg, Urteil vom 19.12.2008, Az: 4 C 972/08 ( 7 ), 4 C 972/08 gehört der Equidenpass zu Pferd, wie der KFZ-Brief zum Auto und muss zwingend beim Besitzwechsel und nicht erst beim Eigentumswechsel mitgegeben werden. So musste ein Reitstallbetreiber den Equidenpass an den Eigentümer des Pferdes herausgeben, der das Pferd aus dem Betrieb abgeholt hatte. Daß noch Pferdepensionen offen waren, war hier aus mehreren Gründen nicht maßgeblich. Für ein Pfandrecht am Pferd bedarf es sowieso einer ausdrücklichen Regelung im Vertrag. http://www.annette-brenken-rechtsanwaeltin.de/urteile-pferderecht/

(Hervorhebungen in Fett stammen von mir!)

Der Equidenpass sagt viel über das Pferd aus, aber nichts über die Besitzverhältnisse. Ich würde mir da mal keine Sorgen machen, ich denke, die wenigsten Pferde haben den aktuellen Besitzer im E-Pass stehen. Das Seuchenamt interessiert sich nur dafür, ob Pass und Pferd zueinanderpassen, wer da als Besitzer drin steht, ist denen vollkommen latte. Die neue Besitzerin muss da gar nichts ummelden. Sollte tatsächlich der Besitzername moniert werden, ist zum Ummelden immer noch Zeit.

Das war echt sehr hilfreich! Vielen Dank!

@FranzyZ

Danke, leider verwechseln die meisten Menschen immer noch E-Pass mit Eigentumsnachweis. Ja, offiziell sollte der Eigentümer umgemeldet werden. Aber die Zahl der Eigentümer, die dies nicht tun, ist Legion. Und die Zahl der Equiden, die hierzulande ohne Pass gehalten und verkauft werden, auch.

@ZiegemitBock

Mein Rat: Anrufen bei der Stelle, die den E-Pass bei Euch ausstellt. Die reißen Euch nicht den Kopf ab, sondern sagen, wie Ihr weiter vorgehen sollt und auch, wie relevant der aktuelle Stand des Passes für die Vet.Amt-Kontrolle ist.

Der "wertvollste" Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag. Mit diesem kann man im Zweifelsfall die Eigentumsverhältnisse eindeutig nachweisen. Danach folgt die Eigentumsurkunde, die sollte eigentlich auch beim Eigentümer sein. Vor Gericht zählt aber soweit ich weiß der Kaufvertrag mehr. Wenn der Equidenpass (zum eindeutigen Identitätsnachweis) da ist, ist das zusammen mit dem Vertrag ausreichend. Ob man im E-Pass den Besitzerwechsel einträgt oder nicht ist recht egal, da es nichts über die Eigentumsverhältnisse aussagt (Besitz sagt nur, wer sich um das Pferd kümmert. Manche bei uns im Stall haben da sogar nichtmal sich selbst sondern den Stallbetreiber eingetragen). Also braucht man das auch nicht zwingend ändern. Ich denke, das kann man aber recht einfach ohne Eigentumsurkunde ändern lassen, mit Kopie des Kaufvertrags zb. Oder man beantragt eine neue Eigentumsurkunde.