Pfändungsfreigrenze alleinerziehende Mutter

7 Antworten

Unterhalt gehört nicht Dir, er gehört den Kindern.

http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle/pfaendungstabelle-2013

Hast Du ein Pfändungsschutzkonto? Ohne dieses Konto gibt es keinen Schutz vor Pfändung. Wenn nicht - schnellstens einrichten und beim Amtsgericht die Bestätigung, dass der Freibetrag wegen der Kinder noch erhöht wird.

Bis zu einem Nettolohn von bis 1049,99 ist gar nichts zu pfänden - denn Unterhalt und Kindergeld gehören den Kindern, sind somit nicht pfändbar.

Das ist auf jeden Fall, zu wenig zum Pfänden. Ich kenne aber die genauen Daten nicht, weil die Miete eine Rolle spielt.

Du musst erst dein bestehendes Giro Konto in ein P - Konto umwandeln lassen ( Pfändungsschutzkonto ) und die Unterhaltspflicht für 2 Kinder bei deiner Bank nachweisen,dann steigt dein Freibetrag auf ca.1660 € pro Monat !

Kindergeld für die ersten beiden Kinder beträgt jeweils 184 € x 2 = 368 €