Kann das Sparkonto meiner Kinder gepfändet werden?

5 Antworten

Hallo, ich halte es für möglich dass die Konten der Kinder herangezogen werden können sofern die Kinder Minderjährig sind. LG Peter

Wieso?

Wenn die Sparbücher korrekt angelegt wurden - also auf den Namen des jeweiligen Kindes (Kind = Kontoinhaber des Sparbuchs) - dann klares Nein.

Sofern die Eltern sich allerdings "Zeit sparen" wollten und die Sparbücher auf ihren eigenen Namen eröffnet haben und nur zu sich selbst gesagt haben "Das mit Endziffer X ist für Sohn A" und "Das mit Endziffer Y ist für Sohn B", dann haben sie jetzt ein Problem. Dann wären nämlich die Eltern die Kontoinhaber und das Sparguthaben kann gepfändet werden.

Wir haben vom Gerichtsvollzieher eine Kontenabrufersuchung bekommen dort sind die Konten der Kinder auf gelistet 

@Schulweg

Nicht bös gemeint, aber das geht null auf meine obige Antwort ein. Wenn du eine konkrete Nachfrage hast, stell sie gerne, ansonsten drücke ich euch die Daumen und wünsche noch einen schönen Tag.

Das kommt darauf an auf welchen Name die Konten laufen und wer Geld eingezahlt hat.
Auf den Namen der Kinder und ihr habt nie oder nur geringe Beträge eingezahlt. - Sicher.
Alles andere liegt im Ermessen des Insolvenzverwalters bzw. des Gerichts (bei Klage).

Sofern die Kinder Inhaber des Kontos sind, geht das natürlich nicht. Sie sind keine Schuldner.

Ja sie sind 7,8,15 Jahre