Können Nachtzuschläge gepfändet werden?
Hallo,
Ich möchte demnächst anfangen zu arbeiten! So viel ich weiß können Nacht Zuschläge nicht gepfändet werden! Ich werde 1400€ netto & mit nachtzulagen 1920€ Verdienen.
Der Freibetrag liegt aber nur bei 1252€ und alles andere was auf mein Konto kommt wird doch eh gepfändet oder ?
oder gelten diese 1252€ nur für 1400€ und die 520€ Nacht Zuschläge müssen als extra Freibetrag gelassen werden ?
wie funktioniert das ? Muss ich etwas beantragen worauf muss ich achten ? Ich habe ein P Konto bereits
1 Antwort
- Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.
Das bestätigte auch das Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil v. 23.8.2017, 10 AZR 859/16
Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto kann angehoben werden:
hier Infos:
In diesem Fall müsste das aber wohl ggf. beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, welches den Pfändungsbeschluß erlassen hat.