Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze Unterhalt - auch für andere Gläubiger?

5 Antworten

Müsste hier nicht meine "normale" Pfändungsfreigrenze zählen? Sprich bei 2.Kindern 1.650,00€ 

Der Pfändungsfreibetrag ist nicht abhänging von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen sondern von der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen, denen auch tatsächlich nachgekommen wird.

Für ein Kind wird Unterhaltsvorschuss geleistet, wenn der eigentlich barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder aufgrund geringen Einkommens nicht nachkommen kann. Dann werden diese Unterhaltsverpflichtungen aber beim Pfändungsfreibetrag auch nicht berücksichtigt.

Ich kenne mich da auch nur insoweit aus, als das bei Unterhaltszahlungen eine andere Grenze angesetzt wird, als bei anderen Schulden.

Wie man natürlich argumentieren könnte wäre, dass die die 435.-€ gepfändet haben, bevor der Unterhalt gepfändet wurde. Dann wäre es rechtens, denn von 2.300.-€ können sie natürlich diese 435.-€ pfänden und du bist immer noch über deiner Freigrenze.

mit 2 Unterhaltspflichtigen Kindern habe ich eine Freigrenze von 1.659,99€

@MilaSuperstar18

... nicht unbedingt.

Dieser Pfändungsfreibetrag würde nur gelten, wenn Du den Unterhaltsverpflichtungen auch tatsächlich nachkommen würdest.

Sei doch froh, umso schneller bist du deine Schulden los.

Danke für diese tolle auf meine Frage bezogene Antwort...

Zuerst ging die Sachpfändung ab, so dass du auch noch locker über den 1650,- der Pfändungsfreigrenze lagst.
Danach wurde der Unterhalt bis an den festgesetzten Selbstbehalt gepfändet.

Also von deinem Netto kann eigentlich kaum was gepfändet werden.

1.150,00 € 73,47 € - - - - -

Warum ist die Grenze herabgesetzt worden? Leben die Kinder bei Dir ?