Pfändung per Gerichtsbeschluss steht bevor
Hallo,
mir besteht eine pfändung bevor, der gereichtsvollzieher darf in meine wohnung hinein per gerichtsbeschluss. ich wollte folgendes wissen, darf er z.b sachen von meinem sohn mit einkassieren? und generell wollt ich wissen, werden nur neue sachen bevorzugt mitgenommen? sprich nur sachen die sich lohnen um damit geld reinzuholen?
ich habe es leider gottes dazu kommen lassen :( mein dümmster fehler den ich aktuell je gemacht habe -.-
9 Antworten
es werden auch alte sachen genohmen, das komtm auf die summe an, die der gerichtsvollzieher eintreibt.
er wird nicht den neuen 3000 euro fernseher mitnehmen, wenn zwei ältere goldringe für die 200 euro reichen.
das wird dir aber genau erklärt
dein kind ist ja nicht verschuldet und deswegen sollte es daraus auch keine nachteile erfahren, was aber nicht heißt dass es nun playstation, xbox, wii und co im zimmer haben sollte..
meist werden dinge mit gutem zeitwert gepfändet, also wenn du zwei tv´s hast bleibt dir der röhrenfernseher eher erhalten als ein neuer flachbildschirm... man kann dir aber weder radio, noch tv ( du hast anrecht auf einen) waschmaschine oder sonst was pfänden was zur alltäglichen lebensführung nötig ist, ein kaffeevollautomat ist dann zum beispiel nicht unbedingt nötig... und versuch bitte nicht irgendwelche sachen zu verstecken, kommt nciht gut und hat böse konsequenzen... wenn etwas in deinem haushalt jemand anderem gehört soll er dies abholen oder es muss nachweisbar sien, dass es nicht deins ist...
Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher nur Ihre Sachen pfänden. Er wird aus einleuchtenden Gründen nur neuwertige Sachen auswählen, von denen er überzeugt ist, auch einen Veräußerungserfolg erzielen zu können. Wenn er jedoch Antiquitäten oder andere Wertgegenstände vorfindet, wird er auch hier zugreifen, immer unter dem Gesichtspunkt einer günstigen Verwertungsmöglichkeit.
Ihnen alles Gute rgwohna
Der Gerichtsvollzieher darf davon ausgehen,dass alle Gegenstände, die er im Haushalt vorfindet, dem Schuldner gehören, auch wenn noch andere Personen (Ehepartner usw.) mit ihm zusammenleben. Es kann jedoch helfen, den Gerichtsvollzieher durch entsprechende Belege (z. B. Kaufvertrag, Quittungen usw.) davon zu überzeugen, dass man nicht der Eigentümer ist.
Quelle:
http://www.insolvenzanwalt24.de/informationen/pfaendbare-gegenstaende/
PRinzipiell wird der Gerichtsvollzieher versuchen nur solche 'Dinge zu pfänden die er auch verwerten kann. Gegenstände die deinem Sohn gehören darf er natürlcih nicht pfänden- er wird ja keine Goldkette oder sonstige pfändbaren Objekte besitzen- wenn doch ( er könnte ja auch älter sein und noch bei Mama wohnen) wäre er gut daran beraten einen Eigentumsnachweis bereit zu halten- Rechnung, Kaufbeleg mit seinem Namen. Versuch aber mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung abzumachen- Normalerweise gehen diese darauf ein wenn es glaubwürdig ist.