DAK Pfändung

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Hallo,

ja, einige Krankenkassen betreiben die Vollstreckung selber, ganz oder tlw. Die Krankenkassen schreiben ihre Vollstreckungstitel selber, das sind die Bescheide, die sie dann verschicken.

Viele Krankenkassen geben ihre Vollstreckungsangelegenheiten im Wege der Amtshilfe an die Hauptzollämter ab, zumindest die Sachpfändungen, Abnahme der e.V. pp. Soweit sich die Forderung gegen denjenigen richtet, der die Arbeitnehmer beschäftigt, braucht es keiner gerichtlichen Entscheidung, da reicht der Bescheid aus, der ist wenigstens vorläufig vollstreckbaar. Sie hätten zu einem früheren Zeitpunkt, innerhalb der Rechtsmittelfrist, nicht nur Einspruch (oder wie das Rechtsmittel nun auch immer heisst) einlegen sollen, sondern auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Zu dem die Ursache darstellenden Problem kann hier sicher keiner etwas Fundiertes sagen. Die Lehre aus der Sache aber ist, was ich aus meiner beruflichen Tätigkeit seit 19 Jahren gelernt habe, dass Rechtsanwälte und Steuerberater eben nicht alles sind. Viele sind einfach nur "Flachzangen", haben keine Lust, verdienen nichts dran ...

In Ihrer Situation haben Sie nun die Möglichkeit, die Forderung, nachdem die Sachpfändung ganz oder tlw. fruchtlos verlaufen ist, in Teilzahlungen binnen 6 Monaten zu tilgen. Diese Frist gibt die ZPO und die GVGA als höchstmöglich vor. Exekutoren geben sich aber damit heutzutage i.a.R. zufrieden, wenn die Sachpfändung fruchtlos war.

Darüberhinaus können Sie sich überlegen, ob Sie Vollstreckungsgegenklage einreichen, das ist sinnvoll, wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderung ganz oder tlw. unberechtigt ist. Zuständig wäre sachlich das Amtsgericht. Theoretisch könnten Sie ndas also alleine machen, müssten aber schon etwas davon verstehen ... Auf diese Damen und Herren Rechtsanwälte gebe ich nichts! Oder Sie müssten sich halt einen suchen, der wirklich etwas davon versteht und der auch für kleines Geld bereit ist, richtig zu arbeiten. Viel kann er ja daran nicht verdienen, seine Gebühren für die sache machen ungefähr 600,00 € - 700,00 € aus, davon kann kein Rechtsanwalt leben ...

Viele Grüsse

meinefrage 
Fragesteller
 13.08.2012, 23:03

Danke für die ausführliche Antwort! Wahrscheinlich wird die Vollstreckungsgegenklage der einzige Weg sein, der noch bleibt. Mal sehen, hoffentlich nicht!

Die Forderungen von Behörden und Krankenkassen werden generell von den Zollämtern vollstreckt. Die machen dann das, was sonst ein Gerichtsvollzieher erledigt.

Wenn die Freundin nachweisen kann, dass sie die Forderung längst bezahlt hat, dann kann sie doch Einspruch einlegen. Alles heraussuchen, was zu der alten Zahlung gehört.

Dann schreibt man an das Zollamt einen Brief in dem im Betreff Einspruch und das Aktenzeichen steht. Dann folgt der Satz: gegen die Vollstreckungsankündigung vom (Datum) lege ich Einspruch ein.

Dann gibt man genau an, warum die Forderung nicht mehr besteht: Zahlung am...XXX € was immer, damit die dort sehen können, dass bezahlt ist. Das Schreiben dann per Einschreiben abschicken an das Zollamt.

Da wird sicher eine Telefonnummer vom Zollamt angegeben sein. Morgen früh das Zollamt anrufen und sagen, dass ein Einspruch zu der Forderung unterwegs ist und die Zahlungsdaten dort schon einmal telefonisch angeben. Damit nicht erst ein Zollbeamter gegen Gebühr auch noch zu der Freundin kommt, um zu vollstrecken.

Falls die Freundin die ganzen Unterlagen noch beim Rechtsanwalt bzw. Steuerberater liegen hat, muss der den Einspruch machen. Zu dem muss sie dann morgen sofort hingehen, damit diese Frist von einer Woche eingehalten werden kann.

meinefrage 
Fragesteller
 09.08.2012, 23:26

Danke, Bethmannchen, die RA hat ihr morgen einen Termin gegeben, die wird dann am Zollamt anrufen und auch den Einspruch machen! Danke für die Infos. Es ist sehr hilfreich, was du uns geschrieben hast! Jetzt sind wir etwas gefasster!!!

Krankenkassen, Rentenkassen, GEZ, Bußgeldstellen, IHK, HWK, Arbeitsagenturen usw. bestätigen lediglich der Behörde (Zoll, Stadtverwaltungen usw) das die Vollstreckung ok ist und der Schuldner gemahnt wurde. Den Vollstreckungsbescheid stellt dann die durchführende Behörde sich selbst aus und übergibt sie den eigenen Vollstreckungsbeamten. Widerspruch ist NICHT mehr möglich wenn der sogenannte Vollstreckungsauftrag erstellt ist. Da gibt es nur noch die Klage, diese hat aber keine aufschiebende Wirkung. Mache ich 1500x im Jahr

meinefrage 
Fragesteller
 10.08.2012, 08:47

Danke für die Warnung! Sie geht heute zur Rechtsanwältin. Das heißt, diese kann nur die Klage einreichen?

meinefrage 
Fragesteller
 10.08.2012, 09:13

Heißt das auch, dass die Klage in dieser Woche stattfinden muss? Fallen ansonsten die so gern von der DAK verwendeten Säumnisgebühren an? (Muss ich diese Frage als eigene Frage posten oder ist es legitim, sie hier zur erstgestellten Frage anzuhängen?)

du kannst doch abbuchungsbelege anfordern von der bank und damit belegen ,das sie diese beträge schon abgebucht und somit erhalten haben und was die beträge angeht ,kannst du eine auflistung erbitten in wieweit sich die summen zusammen setzen und denke auch das ist dein gutes recht ,das würde ich so versuchen . und was dein freundin angeht ,sollten sie schon einen antwortbrief schicken und die geforderte summe auch auflisten ,wie sich diese ergeben hat und wie lange haben sie sich nicht dazu gemeldet ? man bekommt soch wenigsten 1-2x im jahr eine zahlungsaufforderung ,oder erinnerung und wenn man darauf nicht reagiert ,setzt man sich mit dem gerichtvollzieher auseinander und bekommt mahnbescheide und sonstiges ,oder nicht ? und solange das nicht geschehen ist ,würde ich das auch in frage stellen und um rechenschaft darüber bitten ,was in normalen verfahren auch so läuft und kenne es garnicht so . geh doch mal zur verbraucherzentrale und lasst es prüfen ,es hat keiner innerhalb 1 woche mal eben 4100€ über und gleich mit vollstreckungsandrohung ,ohne gerichtlichen bescheid und mahnbescheiden ,ist sehr seltsam und habe es so noch nicht erlebt ,deshalb vielleicht mal prüfen lassen und gegebenen falls ,würde ich auch direkt dort hin gehen und bei denen vor der tür stehen ,wenn sie auf nichts anderes reagieren und sehen was passiert . ich hoffe es hilft euch etwas und wünsche euch viel glück,

meinefrage 
Fragesteller
 09.08.2012, 22:51

Die Belege hat sie alle durch die Rechtsanwältin an die DAK geschickt. Die RA hat ebenfalls die DAK aufgefordert, aufzulisten, woraus und wie sich denn diese horrenden Summen zusammensetzen? Und hat eine nebulose Auflistung zugeschickt und ihr mitgeteilt, sie solle sich das selbst heraussuchen.

Vollstreckerin  10.08.2012, 13:11

Die Welt ist viel grösser, als Sie glauben ...!

Ja das darf der Zoll er treibt auch Schulden fuer Arbeitsaemter und Sozialaemter ein!

meinefrage 
Fragesteller
 09.08.2012, 22:25

Hallo Andie61, danke für deine Antwort. Kannst du mir sagen, wieso die das OHNE GERICHTSBESCHLUSS tun dürfen? Wie kann man sich dagegen wehren?

Bethmannchen  09.08.2012, 22:28
@meinefrage

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