Ist "Einstiegsgeld" und Finanzierung vom Job Center des Auto Führerschein "Pfändbar"?

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Grundsätzlich ist alles was die Grenze beim P-Konto (aktuell rd. 1.252 EUR bei einer Person ohne Unterhaltsverpflichtungen) übersteigt erstmal pfändbar. Es gibt aber bestimmte Leistungen, die auch bei Überschreitung nicht pfändbar sind, wenn man sich dafür eine entsprechende sog. "Erhöhungsbescheinigung" nach § 903 ZPO besorgt. Die bekommt man z.B. (und m.E. am unkompliziertesten) bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (z.B. von Diakonie, Caritas, AWO, DPWV usw.)

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AG-SBV-P-Konto-Bescheinigung_2021-1201-final.pdf

Ob die "Führerscheinkohle" pfändbar wäre (bzw. ob man dafür eine Erhöhungsbescheinigung bekommt) weiß ich nicht (vermutlich ist sie nicht pfändbar), aber ein Anruf bei der Schuldnerberatung wird es aufklären.

Das Einfachste wäre gewesen, wenn du diese Frage deinem Fallmanager gestellt hättest.

Insgesamt beträgt dein mtl. Netto-Einkommen also 1.312,- EUR. Damit dürfte der pfändungsfreie Betrag bereits überstiegen sein.

Wenn du ein P-Konto führst, wird man dir auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt werden.

Da solltest auf jeden Fall mal rein sehen.

Ruf den Kundenservice deiner Bank an und lass dir erklären, was dir nicht klar ist.

Alles wird Nachträglich überweisen, nach Einreichung der Rechnungen.

Du kannst das Jobcenter bevollmächtigen, den Rechnungsbetrag direkt an den Rechnungssteller zu überweisen.

Wenn die Voraussetzungen für eine Kontopfändung erfüllt sind, hat die Bank gar keine andere Wahl, als den pfändbaren Betrag an den Gläubiger zu überweisen.

Sozialleistungen lassen sich zwar auch zurück buchen, doch das ist mit Aufwand verbunden.

Du musst nachweisen, dass es sich um Sozialleistungen handelt.

Mit der Bescheinigung vom Amt gehst du zum Amstgericht.

Ein Richter verfügt, dass die Bank den Betrag zurück buchen muss.

Diese Verfügung legst du deiner Bank vor, die das Geld zurück holt.

Da es sich nur um eine einmalige Verfügung handelt, müsstest du praktisch jedes mal zum Gericht.

Google-Tipp: P-Konto

Die Bestimmungen solltest du wirklich kennen.

Viel Erfolg!

An alle die hier ständig mit dem P Konto anfangen. Der erste Satz in der Frage erübrigt diese Antwort bereits.

Da du mit deinem Einkommen schon über der Pfändungsgrenze bist, ist das aber durchaus Pfändbar.

Das JC kann direkt mit der Fahrschule abrechnen. Das würde dann nicht über dein Konto laufen.

Soweit mir bekannt ist, sind Sozialleistungen Pfändungsfrei.

Deine Förderung ist eine Sozialleistung.

Berichtigung:

"Kann man ALG II pfänden? Ja, Arbeitslosengeld II zählt als pfändbares Einkommen. Gepfändet werden kann aber erst ab der geltenden Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen – ab 01. Juli 2021 beträgt diese 1.252,64 € monatlich (1.178,59 € bis 30.06.2021)."

https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2015/zur-pfaendbarkeit-von-sgb-ii-leistungen/

Googel mal nach P-Konto-Bescheinigung und besorg' Dir eine.

Ich glaube nicht, daß die von Dir genannten JC-Leistungen pfändbar sind.