Personalgespräch während der Ausbildung?
Hallo undzwar folgendes ich bin im 3. Lehrjahr zum Industriemechaniker! September habe ich mir das hintere Kreuzband(Meniskus und Seitenband auch) gerissen und war eine sehr lange Zeit krankgeschrieben. Januar habe ich wieder das arbeite angefangen und jetzt bin ich seit 1. Woche für 3. Wochen auf Reha! Also bin ich wieder nicht in der Arbeit! Habe gestern ein Brief bekommen von meinem Arbeitgeber für ein Personalgespräch! Meine Frage was kommt da auf mich zu? Ich hatte nie ein Personalgespräch? Und war eigentlich auch nie oft krank außer jetzt wegen mein Knie eigentlich! danke voraus Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet,Dir bei längerer Krankheit (bei uns: 6 Wochen innerhalb der letzten 365 Tage) ein "Wiedereingliederungsgespräch" anzubieten. Vielleicht ist's nur das.
Vermutlich werdet Ihr darüber reden, ob freiwilliges wiederholen eines Jahres sinnvoll ist wegen der vielen versäumten Inhalte, oder ob Du zur Wiedereingliederung bei ein paar Tätigkeiten zurückstecken musst.
Also erst mal keine Panik. Ich kenne sehr viele, auch ziemlich miese, Betriebe. Aber ich hab noch nie erlebt, dass einer einem Azubi wegen einer einzelnen, langen Ausfallzeit wirklich ans Bein pinkeln wollte.
Zumal es nahezu unmöglich ist, einem Azubi aus so einem Grund zu kündigen.
Hallo,
der Arbeitgeber ist verpflichtet ein berufliches Eingliederungsgespräch anzubieten. http://www.arbeitsrecht-da.de/News/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Krankheitsbedingte_Kuendigung_von_Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Darmstadt
Punkte können sein:
- bestimmte Tätigkeiten zurzeit noch nicht möglich
- andere Reihenfolge der anstehenden Abteilungen wegen gesundheitlicher Einschränkung
- Aufholen des versäumten Stoffs
- je nach Art der Erkrankung kann man sich den Lernstoff in der Zeit der Reha dutrch Mitazubis oderAusbilder zumailen lassen.
- Wiederholung eines Ausbildungsjahres sinnvoll? Oder Verlängerung der Ausbildung um ein halbes Jahr?
- ....
Gute Besserung!
Gruß
RHW
Was auf dich zukommt, weiß ich nicht. Nur ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen darfst du meines Wissens nicht zur Prüfung angemeldet werden. Vielleicht könntest du dich während deiner Reha mal bei der zuständigen Kammer informieren.
Warst du während des Krankenschein dennoch in die Berufsschule? Wieviel Stoff hast du verpasst?
Lass es auf dich zukommen. Soweit ich weiß, gibt es eine Richtlinie von ca. 12- 15 Wochen Fehlen über die Gesamtdauer der Ausbildung. Vielleicht will dein AG nur mit dir reden, ob er dich anmelden soll oder ob ihr euch einigt, die Zeit nachzuholen. Kommt auch auf deine betriebliche Leistung an.
Sofern es eine JAV oder einen Betriebsrat gibt, kannst du dort jemand bitten dich zu begleiten.
Kann nichts tragisches werden.
Gute Besserung:-)
Die wollen vermutlich mit dir besprechen über die weitere Vorgehensweise deiner Ausbildung, durch Krankheit hast Du ja sehr viel verpasst, es fehlt dir ja fast ein halbes Jahr.
Geht es um eine Eingliederungsvereinbarung?
Also ich habe einmal die Woche Schule und da fehlen mir ca 10 Tage.