Personalgespräch, Gesprächsprotokoll, Vertrauensperson?

1 Antwort

ja, er darf eine vertrauensperson hinzuziehen (die hat schweigepflicht)

ja, er muss dir eine kopie davon geben

fotos bzgl arbeitsplatz weiß ich nicht. halte ich für rechtens, aber kA (wieso sollte er es denn nicht dürfen)

esserden 
Fragesteller
 15.02.2018, 20:49

Gibt es da irgendeinen Gesetzestext zu der Sache mit der Vertrauensperson ?

tunik123  29.06.2020, 11:14
@esserden

Da fallen mit nur §81, 82 BetrVG ein, aber die beziehen sich nur auf Betriebsratsmitglieder als Vertrauensperson. Wenn man keinen Betriebrat hat, dann nutzt das leider nichts.

Einsicht in die Personalakte hat man auf jeden Fall (§83 BetrVG), aber ob man eine Kopie verlangen kann, ist fraglich.