Kann man beim Kreuzbandriss feststellen, wie lange es her ist?
Ich habe seit 1.11 eine Unfallversicherung. Vor Ca 11 Wochen bin ich beim Schlittschuh laufen derbe umgeknickt, das Knie war megadick und ich war auch beim Arzt. Dieser meinte durch Schubladentest etc. das Kreuzband sei intakt. Weit gefehlt, als die Knieprobleme nicht aufhörten ging ich wieder zum Arzt, der schickte mich in MRT und nicht nur das Kreuzband ist gerissen, sondern auch das Seitenband. Zur Unfallversicherung geschickt und die lehnte ab, da es sich ja offensichtlich um einen Altschaden handelt. Wie ist das denn zu verstehen? Natürlich steht im MRT Bericht, das es sich offensichtlich nicht um einen Akutschaden handelt, ist ja klar, fast 3 Monate her. Aber die Versicherung denkt nun, das es eine ganz alte Geschichte ist. Kann ich das beweisen? Kann man das nicht auf den Röntgenbild/ MRT sehen? Ich kann doch nichts dafür, das der Doc mich erst jetzt in MRT geschickt hat und ich kann auch beweisen, das ich nie wegen Knieunfall beim Arzt war.
3 Antworten
Wurde denn damals der Unfall auch der Versicherung gemeldet?
Es ist zwar nicht genau feststellbar, wann dieser Unfall war, aber ein Gutachter kann sehr wohl feststellen, ob es vor dem Versicherungsabschluss war, oder später.
Beim Abschluss hast du automatisch deinen behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreit. Es wird also geforscht werden, ob du vor dem 1.11. in einer Behandlung warst.
Ne ich war überhaupt nie in Behandlung, da können die ruhig nachforschen. Das erste mal, wo ich mit einem dicken Knie zum Arzt marschiert bin, war da! Den Unfall hatte ich nicht gemeldet, da der Arzt meinte, es ist nichts passiert dabei ( sollte nur kühlen, Enelbin etc). Erst jetzt, wo die Dignose feststand hab ich das gemeldet.
setz dich da schnell mal mit der ärztekammer in verbindung und schildere dein problem. war ja offensichtlich eine fehldiagnose des 1. arztes
@FrauFriedlinde,
es könnte auch noch einen anderen Grund geben, warum eine Leistung des Versicherers abgelehnt wurde.
Ca 11 Wochen bin ich beim Schlittschuh laufen derbe umgeknickt,
Hier kommt es auch darauf an, welche Versicherungsbedingungen vorliegen. Wenn Unfälle durch Eigenbewegungen im Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, erfolgt auch keine Leistung.
Außerdem steht in den Versicherungsbedingungen auch:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzu -ziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Daher die Frage, wurde die Unfallversicherung unverzüglich nach deinem Umknicken des Fußes verständigt ?
Sagen wir mal innerhalb von 10 Tagen ?
Dann wird es wohl daran liegen, dass der Versicherer ablehnte.
Sie sollten mit ihrem Versicherungsvermittler Kontakt aufnehmen und ihn bitten ihnen zu helfen. Vielleicht ist dann noch etwas möglich.
Gruß N.U.
Nein, die Versicherung wurde nicht benachrichtig, da der Arzt sagte, es handelt sich nur um ein Vertreten und da ein" vertreten" absolut kein Versicherungsfall ist, sah ich keinen Anlass, der Versicherung zu schreiben!