Erwerbsminderungsrente bei Knorpelschaden 2. Grades?
Meine Tochter hatte beim Sportunterricht in der Schule einen Unfall. Es wurde ein Kreuzbandriss sowie ein Hinterhornriss des Meniskus festgestellt. Kreuzbandriss wurde operiert. Anschließend 4-wöchige ambulante Reha. Nachdem sie nie schmerzfrei war, wurde nach einigen Arztbesuchen ein Korbhenkelriss festgestellt, der dann genäht wurde. 4 Monate danach mussten die Anker der Naht entfernt werden, da einer davon seitlich am Knie rausgewachsen ist. 2 Monate später war der Meniskus wieder gerissen (sie hat sich nur gekniet ). Es musste fast der ganze InnenMeniskus entfernt werden. Seitdem ist sie keinen Tag schmerzfrei, kann keinen Sport machen, weder lange stehen oder gehen. Nach erneutem MRT wurde jetzt ein Knorpelschaden 2. Grades festgestellt.
Als nächstes steht ein Gutachten für die Berufsgenossenschaft an ob ihr eine Erwerbsminderung gewährt wird.
Kann jemand etwas dazu sagen, wieviel einem Erwerbsminderung zustehen? Muss man das Ergebnis des Gutachtens akzeptieren?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Hallo SandyLe,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente bei Knorpelschaden 2. Grades?<
Antwort:
Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung setzt in der Regel grundsätzlich voraus, daß zunächst einmal die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müßen!
Das heißt in der Regel:
In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein!
Von dieser Regel gibt es nur sehr wenige Ausnahmen!
Siehe hierzu bitte unter folgendem Link:
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Des weiteren gilt der Grundsatz:
REHA geht vor Rente!
Als nächstes steht ein Gutachten für die Berufsgenossenschaft an ob ihr eine Erwerbsminderung gewährt wird.<
Antwort:
In der gesetzlichen Unfallversicherung "BG" gibt es in der Regel nur einen Anspruch auf Verletztenrente/Unfallrente, wenn eine mindestens 20-prozentige Dauerschädigung vorliegt!
Diesen Nachweis zu erbringen, ist in der Regel leider eine große Herausforderung!
Sie können getrost davon ausgehen, daß die vertragsabhängigen Gutachter der BG Ihre Formulierungen zu Gunsten Ihres Auftraggebers ausfertigen!
Das heißt im Umkehrschluß, daß Sie Ihre eigene, medizinische Beweisführung schnellstmöglich optimieren und einen versierten und kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen sollten!
Link:
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
ra-buechner.de/schwerpunkte/US28-anwalt_berlin_gesetzliche_unfallversicherung.php
google>>
ra-buechner.de/schwerpunkte/S48-Rechtsschutzversicherung.php
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf
Kann jemand etwas dazu sagen, wieviel einem Erwerbsminderung zustehen? Muss man das Ergebnis des Gutachtens akzeptieren?<
Antwort:
Die Höhe eventueller Ansprüche sind individuell verschieden!
Die Duchsetzung von Ansprüchen gegen die BGs ist sehr schwer, die BG
S sind nicht gerade für Ihre Menschen- und Leistungsfreundlichkeit bekannt!
Ohne kompetenten Rechtsbeistand stehen die Erfolgsschancen sehr schlecht!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ist deine Tochter Schülerin oder Lehrerin? Als Schülerin Erwerbsminderungsrente?
Ich versteh es auch nicht Oo
Falls eine Erwerbsminderung festgestellt wird, kann eine monatliche Zahlung ab dem Unfalltag gezahlt werden
So etwas habe ich noch nicht gehört. Da solltest du dich an die Berufsgenossenschaft wenden oder einen Anwalt befragen.
Eine Erwerbsminderung kann es auch bei Schülern geben, nur wieviel bekommt man bei einem Knorpelschaden wenn man noch das ganze Berufs-Leben vor sich hat... Und man seinen Wunschberuf gar nicht ausüben kann
Ihren Wunschberuf können sehr viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht ausüben. Es gibt ja sicherlich Ausweichberufe, wo sie auch mit ihrer "Behinderung" arbeiten kann. Sie ist ja nicht arbeitsunfähig. Ich hoffe nicht, daß du mit der Rente den Rest ihres Lebens bestreiten willst.
Selbstverständlich nicht. Sie ist jedenfalls ihr Leben lang leider damit geprägt...
hallo,
es geht hier um eine verletztenrente, da die bg lediglich für unfälle zuständig ist.
da es hier um einen schulunfall geht, wird die leistung sehr gering ausfallen. hat sie eine private unfallversicherung und wurde der unfall gemeldet? eine erwerbsminderungsrente vom rentenversicherungsträger wird nicht gewährt.
http://www.dguv.de/de/Rehabilitation-Leistungen/Geldleistungen-Entsch%C3%A4digung/index.jsp
beste grüsse
dickie59
Ja, eine private Unfallversicherung gibt es. Beim Gutachter waren wir auch schon. Da kam diese Woche das Schreiben. Sie bekommt 1/10 von 80 %, also 8 %. Wobei im Gutachten viele Punkte falsch sind und ich das noch bei der Unfallversicherung beanstanden muss.
...na dann viel Glück. jetzt wird sich zeigen, ob du bei einem guten unfallversicherer bist. Versicherer haben bis 3 jahre zeit nachzuprüfen, deshalb kann es auch zu einer rückforderung kommen.
dickie59
Schülerin. Zum Unfallzeitpunkt 07/2012 14 Jahre alt...