Darf ein Personalgespräch per Videokonferenz-Software geführt werden?

4 Antworten

Ich finde m sollte nicht nur auf dich selbst ( Arbeitnehmer) achten , der Arbeitgeber muss auch über die Runden kommen , außerdem muss nicht alles nach dem Gesetz laufen denke kleine Ausnahmen sind in Ordnung, & Gespräche aufzeichnen nein würde mir auch nicht recht sein , allerdings paar Minuten per Video Chat sprechen kein Problem

"Personalgespräche" sind selten erfreuliche Anlässe, daher verstehe ich deine Bedenken zumindest teilweise.

Das BetrVG ist allerdings nur einschlägig für Betriebsräte bzw falls es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt.

Daher wäre die erste Frage, ob das hier zutrifft?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber zum Personalgespräch einladen. Wichtig hier wäre das Gesprächsthema, da du bei einigen Themen das Recht hast, ein BR-Mitglied hinzu zu nehmen.

Zur Frage 1: Der Einsatz von Arbeitsmitteln unterliegt dem Direktionsrecht des AG, kann aber uU durch den BR mitbestimmungspflichtig sein.

Ob Zoom gegen die DSGVO verstößt, ist unklar. Hier finde ich dazu recht wenig Substantielles: https://www.datenschutz-guru.de/zoom-ist-keine-datenschleuder/

Zur Frage 2: Aufzeichnen darf der AG das Gespräch natürlich nicht - zumindest nicht ohne deine Zustimmung.

Die DSGVO ist aber das falsche Buch, einschlägig sind §§201, 201a StGB.

Meine Empfehlung: Ruhig bleiben, Gesprächsthema nachfragen, ggfs BR hinzu ziehen, Aufzeichnung widersprechen.

Darf ein Personalgespräch per Videokonferenz geführt werden? Ja.

Kannst Du es verweigern? Ja, wenn Du Gründe anbringst. Musst Du mit den Konsequenzen umgehen können & leben: auch ja.

Darf das Gespräch aufgezeichnet werden? Ja, wenn Du explizit zustimmst, nein wenn Du es nicht tust, und nein, ohne Hinweis darf es nicht. Aber auch da frage ich (auch als Kunde) immer nach dem Grund, warum etwas aufgezeichnet werden soll.

Kann man sich (und den anderen Mitarbeitenden, egal welche Abteilung & Hierarchiestufe) das Arbeitsleben in der jetzigen Zeit unnötig schwer machen? Ja natürlich, eben wie oben erwähnt, mit den Konsequenzen.

jetstream86 
Fragesteller
 31.03.2020, 06:58

Danke für Deine Einschätzung. Deine Schlussbemerkung ("...das Arbeitsleben in der jetzigen Zeit unnötig schwer machen?") empfinde ich als unnötig polemisch, da Du die Hintergründe nicht kennst.

Sonntagskinder  31.03.2020, 20:30
@jetstream86

Duden: aggressiv, angriffslustig, bissig, feindselig, rabiat, scharf, schonungslos, überspitzt, rücksichtslos? Für Empfindungen anderer kann ich nix ...

Und ja, ich kenne die Hintergründe nicht. Woher auch. Doch wenn eine Frage öffentlich gestellt wird, erlaube ich mir Antworten und Einschätzungen zu geben. Und zwar gerade heraus und nicht weichgespült. Niemand braucht sie zu akzeptieren.

Zu 1: Wie willst Du das beurteilen? Davon abgesehen ist nie eine Software an sich datenschutzkonform, sondern immer der Betrieb der Software. Und nein, kein Anbieter einer Videokonferenzsoftware ist so bescheuert, den Kram aufzunehmen. Würde ein Heidengeld an Plattenplatz kosten für nichts.

Aber Du kannst dem Arbeitgeber natürlich eine Deiner Meinung nach datenschutzkonforme Software vorschlagen.

Zu 2: Das darf er nur, wenn Du zustimmst.