Betriebsunfall MDE?

4 Antworten

Müssten so 20-30 Grad sein, warte ab was der Gutachter sagt

Das ist Kaffeesatz-Leserei. Wie der zweite Unfall bewertet wird, ist ja noch nicht klar, ob es sich ebenfalls um eine BG-Sache handelt.

War der neue Unfall denn ebenfalls ein Arbeits- oder Wegeunfall?

Das kann dir nur der Durchgangsarzt wirklich beantworten, ob da ein Zusammenhang besteht. Klar wäre es, wenn dieser zweite Unfall während einer NOTWENDIGEN Behandlung oder Reha passiert wäre.

Eine MdE kann naturgemäß erst dokumentiert werden, wenn der Heilungsprozess abgeschlossen ist. Das wäre also keinesfalls möglich, bevor die Materialentfernung geschehen ist. Wie soll das sonst auch gehen? Dann wird auch der zeitliche Ablauf dokumentiert.

Dabei wird der Gutachter auch genau abgrenzen, was (arbeits-)unfallbedingt ist und was aus dem privaten Unfall entstanden ist.

FALLS sich ein Rentenanspruch ergibt, wird diese Rente natürlich auch nachgezahlt (unter Verrechnung der bisherigen Leistungen)

Hallo doanya,

ob man wirklich bis zur Arbeitsfähigkeit waren muss, um das neu zu beurteilen, weiß ich nicht. Allerdings ist es logisch erst mal die Operation abzuwarten, um dann festzustellen, ob und in welchem Maße deine Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

Du kannst gegen den Bescheid des Versorgungsamtes schriftlich Widerspruch einlegen, oder falls die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, einen Überprüfungsantrag stellen. Eine Entscheidung wird es aber vermutlich erst nach der Behandlung des Kreuzbandes geben (können).

Du bist auf der falschen Fährte: es geht um einen Arbeitsunfall und eine MdE, nicht ums Versorgungsamt und eine GdB.

Hoi.

Wo ist das Problem? Grundsätzlich kann man Unfallfolgen erst vernünftig beurteilen, wenn die Heilung abgeschlossen ist.

Solange du deine Geldleistungen bekommst, ist doch alles gut. Erst wenn es noch länger dauert, sollte man eine Rente als vorläufige Entschädigung beantragen. Denn solange du noch arbeitsunfähig bist, hast du eine MdE von 100.

Was ist mit anderen Leistungen?

§ 39 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen  § 40 Kraftfahrzeughilfe  § 41 Wohnungshilfe  § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten  § 43 Reisekosten

§ 62 SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.