Personalausweis Gebühren Befreiung?

5 Antworten

Ein ganz klares Nein!

Die Personalausweisgebührenverordnung sieht in § 1 Absatz 6 lediglich vor, dass man die Gebühr ermäßigen kann oder von ihr absehen kann, wenn Bedürftigkeit besteht. Bedürftigkeit finanzieller Art ist hier gemeint:

§ 1 Gebühren für Ausweise
[...]
(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.

Aber selbst dies wird in der Regel nicht angewandt, da die Ermäßigung oder der Erlass der Gebühr bei Bedürftigkeit keine Pflicht ist. Mit § 1 Absatz 1 PAuswGebV wird lediglich die Möglichkeit dazu geschaffen.

In der Regel wird für die Gebühren eine Ratenzahlung angeboten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das geht nicht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Gebühren oder Eintrittsvergünstigen gibts nur wo dem Behinderten ansonsten Nachteile entstehen würden oder eine Teilhabe am sozialen Leben erschwert wäre. der Besitz des Personalausweises hat mit nichts davon zu tun. Deshalb gibt's da auch keine Befreiung.

nein, alles bekommt man nicht günstiger