Trotz RF Zeichen und 100% Schwerbehinderung keine GEZ Befreiung?

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Seit 1. Januar 2013 gelten folgende Regelungen für Befreiung und Ermäßigung:

  1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben: • Taubblinde Menschen

Taubblindheit im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages liegt vor, wenn auf dem besseren Ohr eine „an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit” und auf dem besseren Auge eine „hochgradige Sehbehinderung” gegeben ist.

Um die Befreiung zu beantragen, ist einer der folgenden Nachweise über die Taubblindheit erforderlich:

eine ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos) oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung. • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG.
  1. Eine** Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag** können Menschen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.

Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben: • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist, • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/

wann kommt das eigentlich an bei den leuten? gott es ist doch langsam übernervig. seit dem 1.1.13 gibt es keine befreiung mehr auf rf. das steht so in jedem bescheid, auf der seite des beitragsservice und in den medien. also guten morgen.

der grad der behinderung ist völlig wumpe. das einzige was auf der schwerbehinderung wichtig ist, ist das merkeichn rf. dafür gibts nur ermässigung. mittlerweile seit 2 jahren schon so. sprich der teilnehmer bezahlt einen drittelbeitrag von 5,99 euro pro monat. nur taubblinde werden komplett befreit und abgemeldet und leute die sozialleistungen beziehen.

Nur das ich die letzten zwei Jahre damit nichts zu tun hatte und davor noch alles so war, dass ich keine Gebüren zahlen musste. Ich fühle mich grad ein wenig angegriffen, da es mich ja selbst betrifft.

@EPone

nun du hattest wohl dann doch die letzten zwei jahre damit zu tun. seit 2,5 jahren wird davon geredet, dass sich das handling ändert. sprich schwerbehinderte mit rf werden nicht befreit sondern ermässigt. es wurden weiß wieviele briefe im vorfeld versandt und danach. das sieht man doch nicht erst seit heute. die schulden häufen sich doch, weil wiederangemeldet wurde in der zwischenzeit. man bekommt mahnungen, infos, androhung auf vollstreckung. etc.

zudem ist der bürger aufgefordert sich selbst zu informieren und entsprechende bescheide einzureichen die eine befreiung oder ermäßigung nachweisen. natürlich fühlst du dich angegriffen, aber versteh doch mal andere die ständig immer und immer dieselbe frage und denselben text lesen. ich wußte nicht, die haben nicht, die können doch nicht, das ist unfair - doch die können, doch die haben und unterstelle: du wußtest. wenn nicht weißt du es jetzt.

wurdest du also zwangs-wieder-angemeldet, dann nimm deinen schwerbehindertenausweis, einen aktuellen bescheid über rf und was sonst noch irgendwo vorliegt: grundsicherung, hilfe zum lebensunterhalt, alg2, bafög, etc und reiche dies noch vor dem 31.12.2014 ein. dann wirst du rückwirkend ermässigt oder bei bezug von sozialleistungen befreit. differenzen kannst du dann in raten nachzahlen.

Für diese Steuer (oder Neusprech:Demokratieabgabe) würden die sogar Leichen fleddern. Rechtlich gesehen kommst du alleine wegen einer Behinderung um eine komplette Befreiung nicht herum, außer du bist gleichzeitig blind und taub. Das ist in entsprechenden Vereinbarungen wohl geregelt.

wer eienn ausweiß mit rf hat, der muss keinen vollen beitrag zahlen. wer sich informiert, der weiß die ganzen sachen. also lass den blödsinn.

@nanadann

Das habe ich auch nicht geschrieben. Lies den Satz noch einmal, dann verstehst du ihn vielleicht.

@Steme

nein du hast schwachsinn geschrieben, dass ist alles.

Ich denke, du wirst nicht benachrichtigt, bevor du bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung der Gebühren gestellt hast und der von Oben abgesegnet wird. Freiwillig erlassen sie dir nichts. Wenn du mit jmd zsm in deiner Wohnung wohnst, dann wird der Partner/ die Partnerin wohl voll zahlen müssen: da ist der GEZ egal, ob da jmd anderer befreit ist: ein Zahlender pro Haushalt. LG

doch er wurde benachrichtigt, dass er sich anmelden muss. das wurde mehrfach mitgeteilt, bis die drohung der anmeldung seitens des beitragsservice einfach vollzogen wurde. dann hätte er sich ja nochmal melden können. das dies so ähnlich abgelaufen ist, siehst du an der reaktion.

"Menschen, denen das Merkzeichen „RF�? zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat.

...

Erhalten Menschen mit Behinderung eine der oben genannten staatlichen Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung, können sie auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen."

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html