Persönliche gegenstände nach dem tod aus dem kkh abgeholt. Bin ich jetzt erbe?

4 Antworten

Nein, vielmehr ist dir unabhängig des Besitzes von Nachlassgegenständen kraft Gesetz bereits automatisch Erbe angefallen, §§ 1922, 1924 BGB. Und zwar unwiderruflich, solange du nicht frist- und formwahrend wirksam Ausschlagung erklärst.

Natürlich darfst du die Sachen dann nicht mehr behalten und müsstest sie deinen dir rechtsnachfolgenden Erben aushändigen, um dich nicht strafrechtlich verantworten zu müssen.

G imager761


Als Tochter bist Du in der gesetzlichen Erbfolge. Wenn Dein Vater verheiratet ist, könnte es anders aussehen.

Wenn Du nicht erben willst, nimm Kontakt zu dem Gericht auf und lehne das Erbe ab. Tust Du nichts, wirst Du voraussichtlich erben.

Wenn du das Erbe nicht willst, musst du die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod deines Vaters vor dem Nachlassgericht ausschlagen. Nach den paar Sachen aus dem KH kräht kein Hahn, auch wenn es rechtlich sogar Unterschlagung sein könnte.

Guten Abend,

zu aller erst mein Herzliches Beileid zum Tod deines Vaters.

Zur Frage : Nein du erbst nicht automatisch weil du die persönlichen Dinge empfangen/abgeholt hast. Über die Erbangelegenheit wird dich in naher Zukunft das Nachlassgericht kontaktieren und fragen ob du erben möchtest oder nicht.

Alles gute für dich und viel Kraft.

kathi0702 
Fragesteller
 22.11.2016, 23:47

Also kann ich die sachen ohne probleme behalten? 

DrDonaldTrump  22.11.2016, 23:48
@kathi0702

Ja das darfst du ! Und eins noch zum Erbe : Wenn du nicht möchtest musst du das Erbe "Ausschlagen". Das macht man beim Amtsgericht im Bereich Nachlassgericht. Geht auch ganz schnell

kathi0702 
Fragesteller
 22.11.2016, 23:59
@DrDonaldTrump

So dann kommt jetzt das folgende problem. leider wohne ich nicht in Deutschland sondern in den Niederlanden muss also mal schauen wie ich das hier machen muss. Danke auf jedenfall für deine antwort!

DrDonaldTrump  23.11.2016, 00:01
@kathi0702

Das soll ein Problem sein ? Nicht bei mir. Du ruft beim Amtsgericht der Stadt in der dein Papa gelebt hat an und erklärst zuerst die Ablehnung des Erbes mündlich und bittest schriftlich um Zusendung der Papiere die du ausfüllen musst um es offiziell abzulehnen. ACHTUNG lehnst du das Erbe nicht ab, wirst du es nach einer Zeit automatisch antreten ob du willst oder nicht ! Deswegen sieh zu !

kathi0702 
Fragesteller
 23.11.2016, 08:15
@DrDonaldTrump

Danke für deine antwort! Ich wusste nicht das dass so einfach ist! Ich rufe da gleich heute an!

sassenach4u  23.11.2016, 10:44
@kathi0702

So einfach wie Dr.DonaldTrump es dir schildert, ist es nicht. entweder du gehst innerhalb der 6 Wochen nach Kenntnis des Todes deines Vaters zum zuständigen Amtsgericht und schlägst dort aus oder du suchst einen Notar aus und erklärst die Ausschlagung dort. Hast du die Frist verpasst, bist du Erbin. Mit Zusenden geht da gar nichts, die Erbausschlagung geht nur persönlich bei Gericht oder einem notar- kostet auch. Beim Gericht 30,-- Euro, beim Notar mehr.