Persönliche gegenstände nach dem tod aus dem kkh abgeholt. Bin ich jetzt erbe?
Hallo, also mein vater is vor ringer zeit leider verstorben. Jetzt habe ich seine persönlichen sachen abholen lassen aus dem kkh, unter anderen kleidung portemonnee uhr usw. Bin ich jetzt automatisch erbe wenn ich die sachen behalte? Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann, weil das erbe will ich definitif nicht.
4 Antworten
Nein, vielmehr ist dir unabhängig des Besitzes von Nachlassgegenständen kraft Gesetz bereits automatisch Erbe angefallen, §§ 1922, 1924 BGB. Und zwar unwiderruflich, solange du nicht frist- und formwahrend wirksam Ausschlagung erklärst.
Natürlich darfst du die Sachen dann nicht mehr behalten und müsstest sie deinen dir rechtsnachfolgenden Erben aushändigen, um dich nicht strafrechtlich verantworten zu müssen.
G imager761
Als Tochter bist Du in der gesetzlichen Erbfolge. Wenn Dein Vater verheiratet ist, könnte es anders aussehen.
Wenn Du nicht erben willst, nimm Kontakt zu dem Gericht auf und lehne das Erbe ab. Tust Du nichts, wirst Du voraussichtlich erben.
Wenn du das Erbe nicht willst, musst du die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod deines Vaters vor dem Nachlassgericht ausschlagen. Nach den paar Sachen aus dem KH kräht kein Hahn, auch wenn es rechtlich sogar Unterschlagung sein könnte.
Guten Abend,
zu aller erst mein Herzliches Beileid zum Tod deines Vaters.
Zur Frage : Nein du erbst nicht automatisch weil du die persönlichen Dinge empfangen/abgeholt hast. Über die Erbangelegenheit wird dich in naher Zukunft das Nachlassgericht kontaktieren und fragen ob du erben möchtest oder nicht.
Alles gute für dich und viel Kraft.
Ja das darfst du ! Und eins noch zum Erbe : Wenn du nicht möchtest musst du das Erbe "Ausschlagen". Das macht man beim Amtsgericht im Bereich Nachlassgericht. Geht auch ganz schnell
So dann kommt jetzt das folgende problem. leider wohne ich nicht in Deutschland sondern in den Niederlanden muss also mal schauen wie ich das hier machen muss. Danke auf jedenfall für deine antwort!
Das soll ein Problem sein ? Nicht bei mir. Du ruft beim Amtsgericht der Stadt in der dein Papa gelebt hat an und erklärst zuerst die Ablehnung des Erbes mündlich und bittest schriftlich um Zusendung der Papiere die du ausfüllen musst um es offiziell abzulehnen. ACHTUNG lehnst du das Erbe nicht ab, wirst du es nach einer Zeit automatisch antreten ob du willst oder nicht ! Deswegen sieh zu !
Danke für deine antwort! Ich wusste nicht das dass so einfach ist! Ich rufe da gleich heute an!
So einfach wie Dr.DonaldTrump es dir schildert, ist es nicht. entweder du gehst innerhalb der 6 Wochen nach Kenntnis des Todes deines Vaters zum zuständigen Amtsgericht und schlägst dort aus oder du suchst einen Notar aus und erklärst die Ausschlagung dort. Hast du die Frist verpasst, bist du Erbin. Mit Zusenden geht da gar nichts, die Erbausschlagung geht nur persönlich bei Gericht oder einem notar- kostet auch. Beim Gericht 30,-- Euro, beim Notar mehr.
Also kann ich die sachen ohne probleme behalten?