Wohnung vor der Erbausschlagung teils geräumt, ist das OK?

2 Antworten

Entweder man tritt die Rechtsnachfolge des Nachlasses komplett an oder lässt es ganz :-O

Man kann sich nicht die Rosinen, seien es nur "Bilder und Kleinigkeiten" aussuchen, Erben vor vollendete Tasachen stellen (Kündigung und Räumung ihrer Wohnung!) und die Schulden einfach abgeben :-(

Derart umfängliches Handeln, das weit über ein Handeln als Erbschaftsbesitzer hinausgeht, wird von machem NLG schon mal als konkludente stillschweigende Erbschaftsannahme n. § 1943 BGB bewertet :-O

Andernfalls wärst du zu Rechenschaft sowie Herausgabe aller Nachlassgegenstande verpflichtet und haftest persönlich für unzulässige Handlungen, etwa der Wohnungskündigung, die ja mit dem Erben fortgesetzt wäre :-O

G imager761

Sie haben ja trotz - der von imager richtig unterstellten konkludenten - Annahme der erbschaft die Möglichkeit, durch haftungsbeschränkende Maßnahmen I)hr Eigenvermögen vor den Gläubhigern Ihres Bruders zu schützen: § 1975 BGB Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. Wenn aber von vorn herein gar kein Vermögen vorhanden ist, Dürftigjkeitseinrede nach § 1990 BGB

vielen Dank für die Antwort, aber leider kann ich den § in dem Amtsdeutsch nicht verstehen. Eigentlich wollte ich es dem Vermieter nur leichter machen mit der Wohnungsauflösung, aber ich wollte kein Erbe antreten, also lass ich wohl bis auf mein ihm geliehenes Eigentum alles drinstehen, aber Klamotten in den AltkleiderContainer darf ich doch tuhen??? oder auch nicht?

Danke