Erbe, Haus läuft auf Ehefrau, Ehemann verstorben, hat das Kind des Vaters ein Recht auf das Haus, wenn nicht, hat es ein recht auf die angescha. Gegenstände?

4 Antworten

Zunächst einmal:  Wenn das Haus der Ehefrau allein gehört,  bleibt der Tod des Ehemanns insoweit ohne jegliche erbrechtliche Wirkung; Es bleibt so, wie es ist. Schließlich ist ja nicht sie verstorben.!

Ferner: Ob bzw. was das Kind beim Tod des Ehemanns (Vaters)  erhält, hängt davon ab, ob es ein wirksames Testament des Ehemanns gibt, das dessen Erbfolge regelt, oder ob es das nicht gibt und mithin die gesetzliche Erbfolge gilt. Im ersten Fall richtet sich die Erbfolge nach dem Testament. Wenn Sie darin nicht als (Mit-)Erbe zumindest in Höhe Ihres Pflichtteils bedacht worden sind, könnten Sie gegen den/die Erben den Pflichtteil bzw. die fehlende Differenz fordern. Dabei handelt es sich um einen reinen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils.  Dass darin das der Ehefrau gehörende Haus nicht einbezogen wird, ist ja wohl selbstverständlich; solange sie lebt, gehört ihr allein ihr Eigentum ! 

Gibt es indessen kein Testament des Ehemanns, so wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge die Ehefrau (sofern in der Ehe der gesetzliche Güterstand galt) zu 1/2 Miterbin und die Kinder werden zu gleichen Teilen untereinander Miterben des weiteren 1/2. Wenn Sie der einzige Abkömmling des Ehemanns sind, erben Sie die 1/2 allein, ist ein Geschwisterteil da, erbt jedes von ihnen 1/4 usw.  Aber noch einmal: Das betrifft nur den Nachlass des Ehemanns; das Vermögen der Ehefrau, und somit ihr Haus, bleibt außen vor.

Soweit angeschaffte Gegenstände gemeinsames Eigentum des Ehepaares war, gehört der 1/2-Anteil des Ehemanns zum Nachlass. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nach § 1932 BGB die Ehefrau die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände als "Voraus" insoweit beanspruchen kann, als sie sie für die "Führung eines angemessenen Haushalts" braucht.

Also ist es nur das Kind des Verstorbenen, nicht dieser Frau, der das Haus gehört? Etwas mehr Information wäre in solchen Fällen durchaus angebracht. Auch, ob beide etwa in Gütertrennung lebten und ob das Haus gemeinsam angeschafft wurde, oder der Mann später dazu kam.

Erbe, Haus läuft auf Ehefrau, Ehemann verstorben, hat das Kind des Vaters ein Recht auf das Haus

Nein. Denn das im Alleineigentum der Ehefrau stehende Haus gehört ja nicht zu seinem Nachlass, mithin nicht zu dem anteilgen Erbe des Kindes.

hat es ein recht auf die angescha. Gegenstände?

Kommt darauf an: Zubehör des Hauses, etwa Einbauküche, Kamin, SAT-Anlage, Markise usw. gehören zum Gebäude. Hausrat, genauer "zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände"  kann die Witwe als sog. Voraus § 1932 BGB allein beanspruchen. Auch den Familienwagen, der zu gemeinsamen Besorgungen, Arztfahrten oder Urlaub diente.

Gemeinsam angeschaffte Möbel usw. gehören i. d. R. hälftig den Eheleuten, es sei denn, es wären andere Eigentumsnachweise belegbar. Daran kann man wertmäßig Gegenstände selbst oder deren anteiligen Zeitwert beanspruchen.

Ggf. nur zur Hälfte, wenn man zu Gunsten der testamentarisch verfügten alleinerbenden Gattin von seiner gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen auf seinen Pflichtteil gesetzt wäre.

G imager761

Wenn das Haus der Ehefrau gehört und diese lebt, gehört das Haus nicht zur Erbmasse. Der verstorbene Mann hat ja lediglich darin gewohnt. Natürlich hat das Kind von ihm keinen Anspruch auf das Haus bzw. wenn es den Pflichtteil einklagt gehört das Haus eben nicht zur Erbmasse.

Das Kind kann aber natürlich seinen Pflichtteil aus der Ermasse fordern. Was zur Erbmasse gehört, wäre zu klären. Gemeinsam angeschaffte Möbel / Gegenstände eher nicht.