Trete ich ein Erbe an, wenn ich den Handyvertrag kündige?

9 Antworten

Du kannst das Erbe binnen 6 Wochen ausschlagen, § 1944 BGB.

Grundsätzlich kannst du den Handyvertrag deiner Mutter nur dann kündigen, wenn sie dir dafür eine Vollmacht gibt. Da sie leider verstorben ist (Mein Beileid!) geht das natürlich nicht mehr.

Du solltest dich mit dem Handyanbieter in Verbindung setzen. Ich gehe davon aus, dass dieser den Vertrag deiner Mutter (gegen Zusendung des Totenscheins) kündigen wird.

Als Annahme der Erbschaft kann ein solcher Kündigungsversuch (!) seitens des (potentiellen) Erbens m.E. jedoch nicht gelten. Der Vertrag gilt ausschließlich zwischen deiner Mutter und dem Handanbieter.

*Handyvertragsanbieter

Rein formal gesehen, kannst du keine Verträge deiner Mutter kündigen, es sei denn, du hattest schon vorher eine Vollmacht. Aber in der Praxis enden die meisten Verträge mit dem Tod des Vertragspartners. Du musst also lediglich dem Vertragspartner mitteilen, dass deine Mutter gestorben ist, der Vertrag endet dann automatisch. Manche verlangen noch einen amtlichen Nachweis. Wenn dir die Sterbeurkunde vorliegt, kannst du eine Kopie hinschicken, oft geht das auch per E-Mail.

Erbe und Kosten der Beerdigung sind 2erlei. Du kannst das Erbe vor dem Nachlassgericht ablehnen, bist aber als Familienangehöriger mit in der Pflicht die Beerdigungskosten zu tragen.

Entweder übernimmst du den Handyvertrag oder kündigst ausserordentlich indem du eine Abschrift des Totenscheins hinschickst. Solltest du das Erbe ablehnen, so hast du mit ALLEM nix mehr zu tun; das ist dann die Angelegenheit vom Erbschaftsverwalter.

Jetzt meine Frage, nehme ich automatisch das Erbe wn, wenn ich die Bestattung in Auftrag gebe

Nein. Die Bestattung ist losgelöst vom Erbe. Die Erben müssen allerdings die Kosten tragen, soweit der Nachlass dafür reicht.

oder nehme ich das Erbe an,wenn ich den Handyvertrag kündige?

Das ist schon kritischer. Sie können den Vertrag nur kündigen, wenn sie das Erbe annehmen.

Beachten sie die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Berufungsgründe. Nach Fristablauf kann die Erbschaft nicht mehr ausgeschlagen werden. Eine explizite Annahme nicht nicht notwendig. 

Sie sollten erst entscheiden ob sie annehmen wollen und sich dann, wenn sie annehmen wollen sich um die Verträge kümmern.



Ich habe das Erbe meines Vaters angenommen, konnte sämtliche Veträge, Zeitung, Versicherungen etc. gegen Vorlage einer Kopie des Totenscheins problemlos kündigen.

Bei Handyverträgen wird sicherlich eine Klausel über außergewöhnliches Kündigungsrecht in der AGB des Anbieters vorhanden sein.

Ich glaube nicht, dass man dir da Steine in den Weg legen wird.

Bei der Sache mit dem Bestatter bin ich mir nicht sicher :(