Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?

5 Antworten

Das Erbe kann ausgeschlagen werden, die Sachen müssen natürlich an den neuen Erben oder Verwalter herausgegeben werden. Die Kosten der Beerdigung sind Masseverbindlichkeiten und daher vorrangig vor den übrigen Schulden des Erblassers zu bedienen. Sind die Kosten nicht aus den Nachlass zu bekommen, greift die gesetzliche Unterhaltspflicht.

Ich bin kein Anwalt.
Ich würde jetzt an Eurer Stelle sofort zu einem Fachanwalt für Erbrecht gehen und die Sache mit ihm klären.

Im Prinzip nimmt man das Erbe an, wenn man Dinge aus dem ERbe an sich nimmt. Auf der anderen Seite kann es nicht verkehrt sein, Schulden (z.B. Mietschulden und die Entsorgungkosten) zu minimieren.
Es gibt auch Möglichkeiten einer Erbinsolvenz: D.h.: Selbst wenn Ihr jetzt das Erbe angenommen haben solltet, müsst Ihr nicht zwingen alle seine Schulden tragen.

Aber der Teufel steckt im Detail, und die Details (auch Kündigen von Verträgen usw.) solltet Ihr alle mit dem Anwalt klären (und da würde ich - wie gesagt - zu einem Spezialisten für Erbrecht gehen).

Ggf. erkundigt Euch beim zuständigen Amtsgericht, auf deren Homepages stehen oft gute Hinweise oder Ihr ruft bei der zuständigen Rechtspflegerin an.

Und noch was:

Es gibt ein Erbrecht (und in dem Rahmen geht es auch um die Bezahlung der Beerdigung) und es gibt eine Bestattungspflicht, der ihr nachgekommen seid - dieser Pflicht nachzukommen, bedeutet aber noch lange nicht, das Erbe anzunehmen.

Wie gesagt: Das ist ein Fall für einen Fachmann.

Mein Beileid!

Wenn die Mutter noch verheiratet ist mit Ihm ,dann trägt sie die Kosten für die Beerdigung,ansonsten leider Du auch wenn du das Erbe Ausschlägst

Soweit ich weiß hat man 6Wochen Zeit das Erbe abzulehnen!

Ich glaube das man die Wohnung vorher nicht betreten darf,geschweige denn etwas entsorgen oder an sich nehmen.

Nein die Kosten für die Beerdigung tragt ihr bitte,dafür seid ihr auch da. Sollte wohl drin sein. Wer soll es denn sonst zahlen?

Ja das habe ich auch gedacht. Daher hat mich der Kommentar meiner Bekannten sehr verwirrt...

das geht nur wenn ihr alle Harz 4 Empfänger seid und nicht's habt

Mit dem Räumen der Wohnung habt ihr das Erbe angetreten. Ihr hättet gar nichts tun dürfen.