Pendlerpauschale auch ohne Lohnsteuer?

5 Antworten

Hallo,

wenn man keine Steuern zahlt, gibt es keine Erstattung. Evtl. sieht es dann ab 1. Januar 2015 oder ab September 2015 anders aus.

Manchmal zahlen Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe einen Fahrkostenzuschuss.

Wenn man nicht bei den Eltern lebt, kann es u.U. Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit geben (Chancen stehen aber eher schlecht).

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/index.htm

Für die Fahrten zur Berufsschule kann es ggf. einen Zuschuss vom Schulträger geben.

wenn man keine Steuer bezahlt, kann man auch nichts zurückbekommen. Abgesehen davon, bekommst Du auch später die Fahrkosten nicht erstattet, sondern sie wirken nur steuermindernd, da sie, sofern sie über den Freibetrag hinausgehen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Es gibt einen Grundfreibetrag, der liegt 2014 bei 8.354 Euro. Wenn du weniger im Jahr verdienst, fallen keine Steuern an und du hast keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale.

bei meinem Ausbildungsgehalt von ca 900€ / Monat fallen keinerlei Lohnkosten an

Dein ausbildender Betrieb sieht das vermutlich anders.

Für die Pauschale ist ja nur mein anteil der Lohnkosten relevant oder?

Da hätte ich keine Lohnkosten

@BL3ND4EVER

Du hast den Begriff "Kosten" nicht verstanden.

Für die Pauschale ist ja nur mein anteil der Lohnkosten relevant oder?

Da hätte ich keine Lohnkosten

Nein, wenn man keine (Lohn)Steuern zahlt - kann man auch keine zurück bekommen.

Hm schade,

Gibt es andere moeglichkeiten sich in irgendeiner art steuervorteile in der ausbildung zu sichern?

@BL3ND4EVER

Dein Steuervorteil liegt darin, dass du keine zahlen musst.

@BL3ND4EVER

Welchen Vorteil willst du noch? Du zahlst NULL Steuern derzeit. Einen Negativvortrag auf zukünftig zu zahlenden Steuern wegen jetziger Ausgaben gibt es meines Wissens nicht. Su kannst aber gern mal nach "Negativvortrag Lohnsteuer" oder "Vortrag Lohnsteuer" googeln.