Frage zur Pendlerpauschale: Wird Rückfahrt nicht bezahlt?

4 Antworten

Vereinfacht weil nur der Hinweg in die Arbeit beruflich motiviert ist. Am Abend willst du nach Hause kommen, weil du einfach gerne nach Hause willst :-). Wenn Hin- und Rückfahrt beruflich motiviert sind, z.B. bei Dienstreisen von Dienststätte und wieder zurück kann man auch beide Fahrten ansetzen.

§ 9 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz:

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Es gilt nur eine einfache Strecke. Ob Hin- oder Rückfahrt kannst Du Dir aussuchen. :))

Wenn du wissen willst, warum das so ist: § 9 EStG schreibt das eben so vor. Den hat der Gesetzgeber gemacht, also musst du dort fragen.