PayPal Geschäftskonto als Minderjähriger Unternehmer?
Geht das?
2 Antworten
Ohne Ausnahme: Nein.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#r2
2. PayPal-Konto – Anmeldung und Kontotypen
2.1 Anmeldung
Sie können sich bei PayPal in Deutschland für die Eröffnung eines PayPal-Kontos nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben und nicht im Namen oder für Rechnung eines Dritten handeln; es sei denn Sie eröffnen das PayPal-Konto für und im Auftrag des Unternehmens, bei dem Sie angestellt sind. Wenn Sie nicht im Auftrag des Unternehmens handeln, bei dem Sie angestellt sind, dürfen Sie das PayPal-Konto nur für sich selbst eröffnen.
Paypal arbeitet als Finanzdienstleister, hat eine lux. Bankenlizenz und durchaus das Recht die Vorlage Deines Ausweis zu fordern. Und danach hat Paypal das Recht Dich auf Lebenszeit zu sperren.
Du denkst als minderjähriger Unternehmer aber bitte auch an:
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
ehe Dir jemand an den Karren usw.
Meine Güte ich stelle die Frage nicht einfach so, ich bin da sehr sehr gut informiert über das Unternehmersein. Ich will in den nächsten paar Wochen einen kleinen Online Shop starten und ich bin da genaustens informiert, bloss zu Paypal Plus habe ich nichts gefunden...
und das da oben ist nicht explizit zu einem paypal geschäftskonto
Das scheitert daran, dass Du kein Paypal-Konto anmelden darfst. Du handelst sonst vertragsbrüchig gegenüber Paypal. Paypal mag keine Geschäftsbeziehungen unter diesen Vorbedingungen.
Aber über Paypal PLUS kannst du Dich bei Paypal informieren:
haikoko,
wenn er die Genehmigung der Erziehungsberechtigten und den Beschluss des Vormundschaftgerichts hat, dann spielt das keine Rolle mehr, da er sich nicht privat sondern das Unternehmen als juristische Person anmeldet.
Mit dem Beschluss des Vormundschaftgerichtes bekommt er die volle Geschäftsfähigkeit.
Mit dem Beschluss des Vormundschaftgerichtes bekommt er die volle Geschäftsfähigkeit.
Ja, und bestimmt auch als 14-jähriger. Da müssen doch bestimmt mehr Gründe vorhanden sein, als der Wunsch sich neben der Schule gewerblich zu betätigen.
Natürlich - das Geschäftsmodell wird dann umfassend durch Gericht geprüft - unmöglich ist es nicht, es ist ja genau für Ausnahmen vorgesehen.
Erstmal bräuchte er aber dazu die schriftliche und umfassende Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Soweit ich weiß ja, wenn deine volle Geschäftsfähigkeit festgestellt wurde.
Du solltest bedenken, dass Du auch als minderjähriger Unternehmer steuer- und sozialabgabenpflichtig bist. Has Du da schon das notwendige Wissen, damit Deine Geschäftspläne nicht in einem Fiasko und langfristiger Verschuldung enden. Dazu gehört auch kaufmännisches Rechnen, mindestens eine einfache Buchführung u.v.m.
Was hältst du davon, wenn Du Dich erst an die für Dich zuständige Industrie- und Handelskammer wendest und Informationen zu diesem gesamten Komplex erfragst? Du bist 14 max. 15 Jahre und kannst diese Risken noch nicht überblicken.