Pauschalmiete?
Wie muss eine Pauschalmiete vertraglich festgehalten werden? Enthalten sind alle Nebenkosten inklusive Strom und Heizung (Nachtspeicherofen).
2 Antworten
Die Parteien vereinbaren die Zahlung einer Pauschalmiete nach §556 (2) BGB. Die in der Pauschalmiete enthaltenen Betriebskosten werden nach BtrKVO §2 anteilig eingerechnet. Die Stromkosten insbesondere die für Nachtspeicheröfen trägt der Mieter separat.
Falls du als Mieter keinen eigenen Stromzähler für deine Wohnung hast, sollte wenigstens ein Zwischenzähler installiert werden.
Wie groß ist denn die Wohnung? Welche Gesamtmiete sollst du denn pauschal bezahlen?
Hey, die Wohnung hat ca. 22m². Die Gesamtmiete die ich bezahlen soll beläuft sich auf 300 Euro.
Ich habe 25m² möbliert und pauschal für 320€ vermietet - Das ginge also in Ordnung.
Auch inklusive Heizung und Haushaltsstrom?
So ist es.
So wie Du es schreibst.
"Enthalten sind alle Nebenkosten inklusive Strom und Heizung (Nachtspeicherofen)."
Fragst Du als Mieter oder Vermieter?
Vielen Dank für die Antwort, ich frage als Mieter da ich für den Vermieter welcher schlecht deutsch kann den Vertrag aufsetzen soll.
Vielen Dank für die Antwort, einen eigenen Stromzähler hat die Wohnung nicht. Daher soll auch der Strom für den Nachtspeicherofen und auch "normaler Strom" im Pauschalpreis enthalten sein.